Beim Krankenhaustagegeld der Allianz Krankenzusatzversicherung können versicherte Personen ihre Tarife nach einer Kündigung, bei Trennung, Ehescheidung, Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder beim Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen – etwa als eigenständige Versicherung oder als Anwartschaftsversicherung, jeweils innerhalb festgelegter Fristen.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Baustein oder können Tarife dieses Bausteins fortgesetzt werden?
(1) Ihre Kündigung
a) Fortsetzung der Krankenhaustagegeld-Tarife
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
b) Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person kündigen, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die Krankenhaustagegeld-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
(2) Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Für eine Fortsetzung müssen die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt sein.
(3) Tod des Versicherungsnehmers
Wenn der Baustein aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers endet, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif.
Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankenhaustagegeld-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif Krankenhaustagegeld (KHT02) – Einzelversicherung
Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung KHT02. Er gehört zur Produktgruppe UNI.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Endet der Krankenhaustagegeld-Baustein – etwa durch Ihre Kündigung, durch eine Trennung beziehungsweise Scheidung oder durch den Tod des Versicherungsnehmers – müssen die versicherten Personen ihren Versicherungsschutz nicht zwingend verlieren. Sie können den Schutz unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen, teils als eigenständige Versicherung, teils als Anwartschaftsversicherung. Dafür gelten jeweils feste Fristen, innerhalb derer die Fortsetzung erklärt werden muss.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, den Tarif nach einer Kündigung fortzusetzen?
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden. Auch der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung ist innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung zu stellen.
Was gilt bei Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Voraussetzung ist, dass die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt ist.
Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?
Endet der Baustein aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankenhaustagegeld-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod erklärt werden.
Was ist die Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung?
Bei Kündigung steht Ihnen und der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die betroffenen Krankenhaustagegeld-Tarife nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.