Für den Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt, dass Beitrag, Risikozuschlag und Versicherungsbedingungen unter bestimmten Voraussetzungen angepasst werden können – je nach Zugehörigkeit zur Produktgruppe UNI oder zu sonstigen Tarifen. Erfahren Sie, welche Abweichungsgrenzen gelten, wann Anpassungen wirksam werden und wann Sie ein Kündigungsrecht haben.
Unser Recht zur Anpassung von Beitrag und Risikozuschlag
Inhalt dieses Abschnitts:
- Unter welchen Voraussetzungen werden der Beitrag und ein vereinbarter Risikozuschlag angepasst, wenn der Tarif zur Produktgruppe UNI gehört?
- Unter welchen Voraussetzungen werden bei sonstigen Tarifen der Beitrag und ein vereinbarter Risikozuschlag angepasst?
Unter welchen Voraussetzungen werden der Beitrag und ein vereinbarter Risikozuschlag angepasst, wenn der Tarif zur Produktgruppe UNI gehört?
Wenn Sie bei uns einen Krankentagegeld-Tarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, gilt für diesen Tarif Folgendes für die Anpassung des Beitrags und eines vereinbarten Risikozuschlags:
(1) Anpassung bei Änderung der Versicherungsleistungen
Wenn sich die Versicherungsleistungen verändern, passen wir den Beitrag während der Vertragslaufzeit an. Für die Anpassung müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfüllt sein.
Für die Anpassung muss die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergeben.
Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend angepasst werden.
(2) Anpassung bei Änderung der Sterbewahrscheinlichkeiten
Wenn sich die Sterbewahrscheinlichkeiten verändern, passen wir den Beitrag während der Vertragslaufzeit an. Für die Anpassung müssen die Voraussetzungen nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfüllt sein.
Für die Anpassung muss die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergeben.
Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend angepasst werden.
(3) Wirksamwerden einer Anpassung von Beitrag und Risikozuschlag
Wir werden Sie in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) über
- die Anpassung des Beitrags und eines vereinbarten Risikozuschlags sowie
- die für die Anpassung maßgeblichen Gründe
informieren. Die Anpassungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf diese Information folgt.
(4) Ihr Kündigungsrecht
Wenn wir nach Absatz 1 oder Absatz 2 den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag erhöhen, haben Sie unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.2 Absätze 1 und 4 ein Kündigungsrecht.
Unter welchen Voraussetzungen werden bei sonstigen Tarifen der Beitrag und ein vereinbarter Risikozuschlag angepasst?
Wenn Sie bei uns einen Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen haben, der nicht der Produktgruppe UNI angehört, gilt für diesen Tarif Folgendes für die Anpassung des Beitrags und eines vereinbarten Risikozuschlags:
(1) Voraussetzungen
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich unsere Leistungen ändern, zum Beispiel wegen häufigerer Arbeitsunfähigkeit der versicherten Personen, wegen längerer Arbeitsunfähigkeitszeiten oder aufgrund steigender Lebenserwartung.
Dementsprechend vergleichen wir zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
- Wenn die Gegenüberstellung zu den Versicherungsleistungen für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
- Bei einer Abweichung von mehr als 5 Prozent können alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden.
- Wenn die Gegenüberstellung zu den Sterbewahrscheinlichkeiten für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Bei einer Beitragsanpassung kann auch ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden.
(2) Absehen von einer Beitragsanpassung
Von einer Beitragsanpassung können wir absehen, wenn wir und der Treuhänder übereinstimmend die Veränderung der Versicherungsleistungen als vorübergehend ansehen.
(3) Wirksamwerden einer Beitragsanpassung oder Änderung eines Risikozuschlags
Wir werden Sie in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) über eine Beitragsanpassung sowie eine Änderung eines vereinbarten Risikozuschlags informieren. Sie werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf diese Information folgt.
(4) Ihr Kündigungsrecht
Wenn wir nach Absatz 1 den Beitrag oder einen vereinbarten Risikozuschlag erhöhen, können Sie den betroffenen Tarif dieses Bausteins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.2 Absätze 1 und 4 kündigen.
Unser Recht zur Anpassung der Versicherungsbedingungen
Unter welchen Voraussetzungen können wir die Versicherungsbedingungen ändern?
(1) Anpassung mit Zustimmung des Treuhänders
Die Versicherungsbedingungen einschließlich der zugehörigen Preis- und Leistungsverzeichnisse können nach § 203 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst werden.
(2) Ersetzen der Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen einschließlich der zugehörigen Preis- und Leistungsverzeichnisse können nach § 203 Absatz 4 in Verbindung mit § 164 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) durch neue Regelungen ersetzt werden.
(3) Wirksamwerden der Änderungen
Wir werden Sie über eine Anpassung nach Absatz 1 in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informieren. Die Anpassung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf diese Information folgt.
Wir werden Sie über eine Ersetzung nach Absatz 2 ebenfalls in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informieren. Die Ersetzung wird 2 Wochen nach dieser Information wirksam.
(4) Ihr Kündigungsrecht
Wenn wir nach Absatz 1 unsere Leistungen mindern, können Sie den betroffenen Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.2 Absätze 1 und 4 kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf Beitrag und Risikozuschlag während der Vertragslaufzeit anpassen, wenn sich Leistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten über bestimmte Grenzen hinaus verändern. Wie das geschieht, hängt davon ab, ob Ihr Tarif zur Produktgruppe UNI oder zu den sonstigen Tarifen gehört. Auch die Versicherungsbedingungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen angepasst oder ersetzt werden. Über jede Änderung werden Sie in Textform informiert, und in bestimmten Fällen steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung wird der Beitrag angepasst?
Bei den Versicherungsleistungen ist eine Abweichung von mehr als 10 Prozent maßgeblich, bei den Sterbewahrscheinlichkeiten eine Abweichung von mehr als 5 Prozent. Die genauen Regelungen unterscheiden sich zwischen Tarifen der Produktgruppe UNI und sonstigen Tarifen.
Wann wird eine Beitragsanpassung wirksam?
Anpassungen von Beitrag und Risikozuschlag werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Information in Textform folgt.
Habe ich bei einer Erhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Wenn der Beitrag oder ein vereinbarter Risikozuschlag erhöht wird, können Sie den betroffenen Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.2 Absätze 1 und 4 kündigen.
Können auch die Versicherungsbedingungen geändert werden?
Ja. Die Versicherungsbedingungen einschließlich der Preis- und Leistungsverzeichnisse können nach § 203 Absatz 3 VVG mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders angepasst oder nach § 203 Absatz 4 in Verbindung mit § 164 VVG durch neue Regelungen ersetzt werden.
Wann wird eine Ersetzung der Versicherungsbedingungen wirksam?
Eine Ersetzung nach Absatz 2 wird 2 Wochen nach der Information in Textform wirksam. Eine Anpassung nach Absatz 1 wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Information folgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022