Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt ein Versicherungsfall dann als gegeben, wenn der versicherten Person auf einer Auslandsreise ein vertraglich geregelter Notfall zustößt – etwa Krankheit, Unfall, Tod, Strafverfolgungsmaßnahmen oder der Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten.
Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich der Frage, wann ein Versicherungsfall vorliegt, Folgendes:
Der Versicherungsfall ist einer der folgenden vertraglich geregelten Notfälle, die der versicherten Person während einer Reise außerhalb von Deutschland (Auslandsreise) zustoßen:
- (1) Krankheit oder Unfall,
- (2) Tod,
- (3) Strafverfolgungsmaßnahmen,
- (4) Verlust von Reisezahlungsmitteln sowie
- (5) Verlust von Reisedokumenten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Reiseschutzbrief greift bei bestimmten Notfällen, die Ihnen auf einer Reise ins Ausland passieren. Als Versicherungsfall zählen dabei nur die im Vertrag ausdrücklich genannten Ereignisse – von gesundheitlichen Problemen über Todesfälle bis hin zu Schwierigkeiten mit Behörden oder dem Verlust wichtiger Reiseunterlagen und Zahlungsmittel.
Häufige Fragen
Wann liegt beim Reiseschutzbrief ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn der versicherten Person während einer Reise außerhalb von Deutschland (Auslandsreise) einer der vertraglich geregelten Notfälle zustößt.
Welche Notfälle gelten als Versicherungsfall?
Als Versicherungsfall gelten: Krankheit oder Unfall, Tod, Strafverfolgungsmaßnahmen, der Verlust von Reisezahlungsmitteln sowie der Verlust von Reisedokumenten.
Gilt der Schutz auch für Reisen innerhalb Deutschlands?
Der Versicherungsfall bezieht sich auf Notfälle, die der versicherten Person während einer Reise außerhalb von Deutschland (Auslandsreise) zustoßen.
Ist der Verlust von Reisedokumenten mitversichert?
Ja, der Verlust von Reisedokumenten zählt zu den vertraglich geregelten Notfällen und stellt damit einen Versicherungsfall dar.