Beim Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz werden Geldleistungen ausgezahlt, sobald die nötigen Erhebungen zum Versicherungsfall abgeschlossen sind – und sind diese nach einem Monat noch offen, besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlung.
(1) Fälligkeit unserer Geldleistung
Wir erbringen unsere Geldleistungen, nachdem wir die Erhebungen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind.
(2) Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige des Versicherungsfalls abgeschlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den wir voraussichtlich mindestens zahlen müssen.
Verzögern sich jedoch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Die Auszahlung des Geldes erfolgt, sobald geklärt ist, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht. Dauert diese Prüfung länger als einen Monat, kann bereits vorab ein Teilbetrag ausgezahlt werden. Wird die Prüfung durch eigenes Verschulden verzögert, verschiebt sich diese Frist entsprechend.
Häufige Fragen
Wann werden die Geldleistungen ausgezahlt?
Die Geldleistungen werden erbracht, nachdem die Erhebungen abgeschlossen sind, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht notwendig sind.
Was kann ich verlangen, wenn die Prüfung länger dauert?
Wenn die Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige des Versicherungsfalls abgeschlossen sind, können Sie Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den die Allianz voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Ab wann läuft die Monatsfrist für die Abschlagszahlung?
Die Monatsfrist beginnt mit der Anzeige des Versicherungsfalls.
Was passiert, wenn sich die Erhebungen durch mein Verschulden verzögern?
Verzögern sich die Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.