Bei der Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif PflegeBahr wird der Beitrag anteilig berechnet, wenn die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nicht am Monatsersten beginnt. Als Tagesbeitrag gilt dabei 1/30 des Monatsbeitrags, aufgerundet auf volle Cent.
Anteilige Beitragszahlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung:
In Teil 1 § 9 Absatz 5 ist die anteilige Beitragszahlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung geregelt. Zusätzlich gilt:
- (1) Für den Monat, in dem die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nach Teil 1 § 24 nicht am Monatsersten beginnt, kann der Versicherer für die betroffene versicherte Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
Festlegung des Tagesbeitrags:
- (2) Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Beginnt der Versicherungsschutz für ein neugeborenes oder adoptiertes Kind mitten im Monat, muss nicht der volle Monatsbeitrag gezahlt werden. Stattdessen wird nur für die tatsächlich versicherten Tage abgerechnet. Ein einzelner Tag entspricht dabei einem Dreißigstel des Monatsbeitrags, wobei auf volle Cent aufgerundet wird.
Häufige Fragen
Wann wird der Beitrag nur anteilig berechnet?
Wenn die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nach Teil 1 § 24 nicht am Monatsersten beginnt, kann der Versicherer den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
Wie hoch ist der Tagesbeitrag?
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags.
Wie wird der Tagesbeitrag gerundet?
Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Wo ist die anteilige Beitragszahlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung geregelt?
Die anteilige Beitragszahlung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ist in Teil 1 § 9 Absatz 5 geregelt.