Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten besondere Mitwirkungspflichten: Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt – insbesondere das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung – muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden.
Im Tarif PflegetagegeldPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der besonderen Mitwirkungspflichten des Versicherten folgende Regelungen:
- Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen.
- Dies gilt insbesondere auch für das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person müssen Sie den Versicherer sofort informieren, wenn sich etwas ändert, wodurch Sie nicht mehr versicherungsfähig sind. Ein wichtiger Fall dafür ist, wenn Ihre Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung endet. Diese Mitteilung muss in Textform und ohne schuldhaftes Zögern erfolgen.
Häufige Fragen
Was muss ich dem Versicherer melden?
Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, insbesondere auch das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
In welcher Form muss die Anzeige erfolgen?
Die Anzeige ist dem Versicherer in Textform zu machen.
Wie schnell muss ich die Änderung anzeigen?
Die Anzeige ist unverzüglich vorzunehmen.
Gilt das auch für das Ende der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Ja, das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist ausdrücklich als anzuzeigende Änderung genannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022