Wer im Tarif PflegetagegeldPlus der Allianz Krankenzusatzversicherung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt, muss sich keine Sorgen um seinen Versicherungsschutz machen: Das Versicherungsverhältnis bleibt in diesem Fall unverändert bestehen.
Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten im Tarif PflegetagegeldPlus folgende Regelungen für die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in die Schweiz:
Abweichend von Teil 1 § 18 Absatz 5 gilt Folgendes:
Das Versicherungsverhältnis bleibt unverändert bestehen, wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt.
Inhalte aus: Allianz Private Krankenversicherungs-AG – Z0(03) 01.17 (Januar 2017)
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt, endet der Vertrag im Tarif PflegetagegeldPlus nicht. Er läuft unverändert weiter. Diese Sonderregelung gilt abweichend von der allgemeinen Bestimmung in Teil 1 § 18 Absatz 5. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich in die Schweiz ziehe?
Das Versicherungsverhältnis bleibt unverändert bestehen, wenn eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz verlegt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif PflegetagegeldPlus im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz.
Von welcher Bestimmung weicht diese Regelung ab?
Sie gilt abweichend von Teil 1 § 18 Absatz 5.
Muss ich bei einem Umzug in die Schweiz eine neue Versicherung abschließen?
Nein, das bestehende Versicherungsverhältnis bleibt bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in die Schweiz unverändert bestehen.