Im Tarif PflegeBest der Allianz Krankenzusatzversicherung ergibt sich der monatliche Beitrag aus dem Versicherungsschein und wird nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes berechnet. Erfahren Sie, wie persönliche Faktoren und Altersstufen den Beitrag beeinflussen und wann die Allianz den Beitrag nur anteilig verlangt.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
- Wie wird der Beitrag berechnet?
- Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächsthöhere Altersstufe zahlen?
- In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
- Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wie wird der Beitrag berechnet?
(1) Grundlagen der Beitragsberechnung: Die Beiträge werden nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.
(2) Berücksichtigung persönlicher Faktoren bei Änderung der Beiträge
a) Pflegetagegeld-Zusatztarife der Produktgruppe UNI: Wenn Sie bei uns einen Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, gilt für diesen Tarif Folgendes:
- Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person berücksichtigt.
- Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.
- Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
b) Sonstige Pflegetagegeld-Zusatztarife: Wenn Sie bei uns einen Pflegetagegeld-Zusatztarif abgeschlossen haben, der nicht der Produktgruppe UNI angehört, gilt für diesen Tarif Folgendes:
- Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das Geschlecht und die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person berücksichtigt.
- Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird.
- Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
(3) Risikozuschläge bei Änderung der Beiträge: Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
(4) Risikozuschlag bei Erweiterung des Versicherungsschutzes: Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und ein erhöhtes Risiko bei der versicherten Person vorliegt, können wir für die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach unseren für die Risikobewertung maßgeblichen Grundsätzen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächsthöhere Altersstufe zahlen?
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person 16 Jahre oder 21 Jahre alt geworden ist, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächst höhere Altersstufe vorgesehen ist. In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können abweichende Altersstufen geregelt sein.
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den betroffenen Tarif dieses Bausteins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 kündigen.
In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
(1) Kindernachversicherung: Für den Monat, in dem die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nicht am Monatsersten beginnt, können wir für die betroffene versicherte Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(2) Todesfall: Für den Monat, in dem die versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(3) Vorzeitige Vertragsbeendigung: Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir – soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt – nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
- Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
- Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(4) Berechnung des Tagesbeitrags: Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bausteine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflichtverletzung finden Sie in Teil B.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie monatlich zahlen, steht in Ihrem Versicherungsschein. Der Beitrag richtet sich nach festen fachlichen Grundsätzen und kann sich verändern, etwa wenn eine höhere Altersstufe erreicht wird. Für angebrochene Monate – zum Beispiel bei Geburt eines Kindes, im Todesfall oder bei vorzeitigem Vertragsende – wird der Beitrag in der Regel nur tageweise berechnet.
Häufige Fragen
Wo steht mein zu zahlender Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Ab wann gilt der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe?
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person 16 oder 21 Jahre alt geworden ist, gilt der im Tarif für die nächsthöhere Altersstufe vorgesehene Beitrag. In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können abweichende Altersstufen geregelt sein.
Wie wird der Tagesbeitrag berechnet?
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Dabei wird auf volle Cent aufgerundet.
Wann kann der Beitrag nur anteilig verlangt werden?
Anteilig für jeden versicherten Tag wird der Beitrag verlangt bei Kindernachversicherung (Beginn nicht am Monatsersten), im Todesfall (Tod nicht am letzten Tag des Monats) sowie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Kann sich der Beitrag durch Risikozuschläge ändern?
Ja. Bei einer Änderung der Beiträge können besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend geändert werden. Bei Erweiterung des Versicherungsschutzes und erhöhtem Risiko kann ein angemessener Risikozuschlag verlangt werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022