Bei der Allianz Krankenzusatzversicherung AmbulantPlus sind Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld nicht pfändbar. Eine Abtretung an Dritte müssen Sie unverzüglich anzeigen – erfahren Sie, welche Nachweise genügen und wann die Card für Privatversicherte davon ausgenommen ist.
Können Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Dritte übertragen werden?
(1) Unpfändbarkeit von Zahlungsansprüchen
Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfändbar.
(2) Pflicht, uns eine Abtretung anzuzeigen
Sofern eine Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte erfolgt, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Versicherungsleistungen erhalten hat.
Wir benötigen regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine der folgenden Alternativen aus:
- Kopie
- Zweitschrift
- Scan
- Foto von der Urkunde
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zulässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte.
(3) Card für Privatversicherte
Die bestimmungsgemäße Verwendung der "Card für Privatversicherte" müssen Sie uns nicht anzeigen. Absatz 2 gilt insoweit nicht.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Geldansprüche aus dem Tarif sind vor einer Pfändung geschützt. Möchten Sie diese Ansprüche an eine andere Person oder Stelle übertragen, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen – der Nachweis kann formlos etwa als Kopie, Scan oder Foto der Abtretungsurkunde erfolgen. Ohne diese Mitteilung darf der Versicherer weiterhin an Sie zahlen. Für die Card für Privatversicherte ist keine solche Anzeige nötig.
Häufige Fragen
Sind meine Geldansprüche aus dem Tarif pfändbar?
Nein. Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfändbar.
Muss ich eine Abtretung an Dritte anzeigen?
Ja. Erfolgt eine Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. Es reicht auch, wenn der Abtretungsgläubiger die Abtretungsurkunde vorlegt.
Wird das Original der Abtretungsurkunde benötigt?
Regelmäßig nicht. Grundsätzlich reicht etwa eine Kopie, Zweitschrift, ein Scan oder ein Foto von der Urkunde aus.
Was passiert, wenn die Abtretung nicht angezeigt wurde?
Solange die Abtretung nicht angezeigt worden ist, muss der Versicherer nicht an den Abtretungsgläubiger leisten. Die Forderung kann weiterhin durch Leistung an Sie erfüllt werden.
Muss ich die Nutzung der Card für Privatversicherte anzeigen?
Nein. Die bestimmungsgemäße Verwendung der "Card für Privatversicherte" müssen Sie nicht anzeigen; die Anzeigepflicht aus Absatz 2 gilt insoweit nicht.