Im Baustein AmbulantPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz können versicherte Personen ihre Krankheitskosten-Tarife bei Kündigung, Trennung, Scheidung oder Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen – teils als selbstständige Versicherung oder als Anwartschaftsversicherung, jeweils innerhalb festgelegter Fristen.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Baustein oder können Tarife dieses Bausteins fortgesetzt werden?
(1) Ihre Kündigung
a) Fortsetzung der Krankheitskosten-Tarife
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
b) Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person kündigen, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
(2) Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Für eine Fortsetzung müssen die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt sein.
(3) Tod des Versicherungsnehmers
Wenn der Baustein aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers endet, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
(4) Unsere Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Wenn wir den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen wegen Zahlungsverzugs wirksam kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers innerhalb von 2 Monaten erklärt werden, nachdem die versicherten Personen Kenntnis von diesem Recht erlangt haben. Der Beitrag muss ab Fortsetzung gezahlt werden.
Wir müssen die versicherten Personen über die Kündigung und ihr Recht zur Fortsetzung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informieren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Endet der Versicherungsschutz im Baustein AmbulantPlus, müssen versicherte Personen nicht zwingend ohne Absicherung dastehen. Je nach Anlass – etwa Ihre Kündigung, eine Trennung oder Scheidung, der Tod des Versicherungsnehmers oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs – gibt es die Möglichkeit, die bestehenden Krankheitskosten-Tarife weiterzuführen. Dies kann als selbstständige Versicherung, unter Benennung eines neuen Versicherungsnehmers oder als Anwartschaftsversicherung geschehen. Wichtig ist dabei, die jeweils genannten Fristen einzuhalten.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Fortsetzung nach einer Kündigung zu erklären?
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
Kann ich den Tarif als Anwartschaftsversicherung fortsetzen?
Ja. Bei einer Kündigung durch Sie steht Ihnen und der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die Krankheitskosten-Tarife nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 VVG in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen. Der Antrag auf Umwandlung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dafür müssen die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt sein.
Was gilt beim Tod des Versicherungsnehmers?
Endet der Baustein durch den Tod des Versicherungsnehmers, können die versicherten Personen die für sie abgeschlossenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen. Dies muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod erklärt werden.
Habe ich bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs ein Fortsetzungsrecht?
Ja. Die versicherten Personen können die betroffenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen. Die Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen, nachdem die versicherten Personen Kenntnis von diesem Recht erlangt haben. Der Beitrag muss ab Fortsetzung gezahlt werden. Die Allianz informiert die versicherten Personen in Textform über die Kündigung und ihr Fortsetzungsrecht.