Bei der Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif AmbulantPlus müssen Versicherte melden, wenn ein anderer Leistungsträger für versicherte Aufwendungen aufgekommen ist – und zwar mit passendem Nachweis. Wann diese Informationspflicht greift und welcher Beleg dafür nötig ist, erfahren Sie hier.
Wann müssen Sie uns informieren, wenn ein anderer Leistungsträger Leistungen erbracht hat?
Sie müssen uns informieren, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht hat.
Hierzu müssen Sie uns als Nachweis die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerken des anderen Leistungsträgers vorlegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Hat neben Ihrer Zusatzversicherung noch eine andere Stelle – etwa eine gesetzliche oder eine weitere private Kasse – etwas zu Ihren versicherten Kosten beigetragen, teilen Sie das dem Versicherer mit. Als Beleg reichen Sie eine Kopie der Rechnung ein, auf der die bereits erfolgten Erstattungen des anderen Leistungsträgers vermerkt sind. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann muss ich über Leistungen eines anderen Leistungsträgers informieren?
Sie müssen informieren, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht hat.
Welchen Nachweis muss ich vorlegen?
Als Nachweis müssen Sie die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerken des anderen Leistungsträgers vorlegen.
Gilt die Informationspflicht auch bei gesetzlichen Leistungsträgern?
Ja, die Pflicht gilt sowohl für gesetzliche als auch für andere private Leistungsträger, die Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht haben.
In welchem Tarif gilt diese Bestimmung?
Diese Bestimmung gilt im Rahmen der Krankenzusatzversicherung der Allianz im Tarif AmbulantPlus.