In der Krankenzusatzversicherung der Allianz können Versicherte gegen Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Hier erfahren Sie, welche Regeln bei der Aufrechnung gelten und worauf Sie dabei achten müssen.
Was gilt bei Aufrechnung uns gegenüber?
Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Eine Aufrechnung bedeutet, dass Sie eine eigene Forderung mit einer Forderung des Versicherers verrechnen. Das ist hier nur möglich, wenn Ihre Gegenforderung entweder nicht bestritten wird oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann ich gegen Forderungen der Allianz aufrechnen?
Sie können gegen die Forderungen des Versicherers nur aufrechnen, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Was heißt „unbestritten oder rechtskräftig festgestellt“?
Die Gegenforderung darf nicht bestritten sein oder muss durch eine rechtskräftige Entscheidung feststehen, damit eine Aufrechnung zulässig ist.
Für welchen Versicherungsbereich gilt diese Regelung?
Diese Bestimmung gilt in der Krankenzusatzversicherung der Allianz.
Kann ich mit einer strittigen Forderung aufrechnen?
Nein. Eine Aufrechnung ist nur möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.