Können versicherte Personen in der Krankenzusatzversicherung AmbulantBest der Allianz Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, Heilfürsorge oder Unfallfürsorge beanspruchen, gehen diese Ansprüche vor. Die Allianz zahlt dann nur für Aufwendungen, die trotzdem notwendig bleiben – und tritt sie in Vorleistung, ist der Anspruch gegen den Leistungsträger abzutreten.
Wie ist das Rangverhältnis, wenn auch gesetzliche Leistungsträger in Anspruch genommen werden können?
(1) Nachrangige Leistungspflicht
Wenn die versicherte Person im Versicherungsfall folgende Leistungen beanspruchen kann:
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung,
- Heilfürsorge oder Unfallfürsorge
gehen diese Ansprüche unserer Leistungspflicht vor. Wir sind in diesem Fall nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ansprüche auf ersatzweises Krankenhaustagegeld bleiben bestehen.
(2) Pflicht zur Abtretung des Anspruchs
Wenn wir in Vorleistung treten, ist der Leistungsanspruch gegen den gesetzlichen Leistungsträger an uns schriftlich abzutreten.
Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der von uns geleisteten Erstattung.
(3) Weitere Fälle einer nachrangigen Leistungspflicht
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Fälle geregelt sein,
- in denen wir nur nachrangig zur Leistung verpflichtet sind und
- eine Verpflichtung besteht, an uns den Leistungsanspruch abzutreten, wenn wir in Vorleistung getreten sind.
Was bedeutet das konkret?
Gibt es für dieselbe Behandlung einen gesetzlichen Leistungsträger, der zuständig ist, wird dieser zuerst herangezogen. Die Versicherung übernimmt nur den Teil, der darüber hinaus noch notwendig bleibt. Zahlt die Versicherung vorab, wandert der Anspruch gegen den gesetzlichen Träger im Umfang der Erstattung auf sie über. Dies ist eine allgemeinverständliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Was bedeutet nachrangige Leistungspflicht?
Kann die versicherte Person Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, Heilfürsorge oder Unfallfürsorge beanspruchen, gehen diese Ansprüche der Leistungspflicht der Versicherung vor. Die Versicherung zahlt nur für Aufwendungen, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
Bleibt das Krankenhaustagegeld erhalten?
Ja. Ansprüche auf ersatzweises Krankenhaustagegeld bleiben bestehen.
Was passiert, wenn die Versicherung in Vorleistung tritt?
Tritt die Versicherung in Vorleistung, ist der Leistungsanspruch gegen den gesetzlichen Leistungsträger schriftlich an sie abzutreten. Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der geleisteten Erstattung.
Gibt es weitere Fälle einer nachrangigen Leistungspflicht?
Ja. In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Fälle geregelt sein, in denen die Versicherung nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und der Leistungsanspruch bei Vorleistung abzutreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022