Ob sich Ansprüche auf Versicherungsleistungen aus dem Tarif AmbulantBest der Allianz Krankenzusatzversicherung an Dritte übertragen lassen, hängt von klaren Regeln ab: Zahlungsansprüche sind unpfändbar, eine Abtretung muss unverzüglich angezeigt werden und für die Card für Privatversicherte gilt eine Ausnahme.
Können Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Dritte übertragen werden?
(1) Unpfändbarkeit von Zahlungsansprüchen
Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Geld sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nicht pfändbar.
(2) Pflicht, uns eine Abtretung anzuzeigen
Sofern eine Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte erfolgt, müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen.
Es ist auch ausreichend, wenn der Abtretungsgläubiger uns die Abtretungsurkunde vorlegt. Abtretungsgläubiger ist die Person, die durch die Abtretung die Forderung auf Versicherungsleistungen erhalten hat.
Wir benötigen regelmäßig nicht das Original der Abtretungsurkunde. Vielmehr reicht grundsätzlich etwa eine der folgenden Alternativen aus:
- eine Kopie der Urkunde
- eine Zweitschrift
- ein Scan
- ein Foto von der Urkunde
Solange uns die Abtretung nicht in einer dieser beiden Alternativen angezeigt worden ist, müssen wir nicht an den Abtretungsgläubiger leisten. In diesem Fall können wir die Forderung weiterhin erfüllen, indem wir an Sie leisten.
Diese Vorgaben und Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Sie haben keinen Einfluss auf die rechtliche Zulässigkeit oder Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte.
(3) Card für Privatversicherte
Die bestimmungsgemäße Verwendung der „Card für Privatversicherte" müssen Sie uns nicht anzeigen. Absatz 2 gilt insoweit nicht.
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen grundsätzlich an einen Dritten übertragen. Damit die Allianz an diesen Dritten zahlen muss, sollte die Abtretung angezeigt werden – entweder durch Sie selbst oder durch die Vorlage der Abtretungsurkunde durch den Empfänger. Wird nichts angezeigt, kann weiterhin an Sie geleistet werden. Für die reguläre Nutzung der Card für Privatversicherte ist keine Anzeige nötig.
Häufige Fragen
Kann ich meine Ansprüche auf Versicherungsleistungen an Dritte übertragen?
Ja. Die rechtliche Zulässigkeit und Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen an Dritte bleibt von den Anzeigepflichten unberührt.
Was muss ich bei einer Abtretung tun?
Sie müssen die Abtretung unverzüglich anzeigen. Es reicht auch aus, wenn der Abtretungsgläubiger die Abtretungsurkunde vorlegt.
Benötigt die Allianz das Original der Abtretungsurkunde?
Regelmäßig nicht. Grundsätzlich reicht etwa eine Kopie, Zweitschrift, ein Scan oder ein Foto der Urkunde aus.
Was passiert, wenn ich die Abtretung nicht anzeige?
Solange die Abtretung nicht angezeigt worden ist, muss nicht an den Abtretungsgläubiger geleistet werden. Die Forderung kann weiterhin durch Leistung an Sie erfüllt werden.
Muss ich die Nutzung der Card für Privatversicherte anzeigen?
Nein. Die bestimmungsgemäße Verwendung der „Card für Privatversicherte" müssen Sie nicht anzeigen; die Anzeigepflicht aus Absatz 2 gilt hier nicht.