Beim Tarif Zahn75 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten für die ordentliche Kündigung besondere Regeln: Sie können in Textform zum Ende des Folgemonats kündigen, müssen aber die Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren beachten. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wann die Kündigung erstmals möglich ist.
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ordentlich kündigen?
(1) Allgemeine Voraussetzungen
Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Sie müssen sie deshalb in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erklären.
Wenn Sie den Tarif für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
(2) Ordentliche Kündigung
Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein nicht. Sie können den Tarif stattdessen zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt.
Es gilt jedoch die →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren (Ziffer 1.9.1 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein).
Bitte vergleichen Sie außerdem Ziffer 1.9.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Dort ist festgehalten, wie sich das Versicherungsjahr bemisst.
Dadurch können Sie erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden.
(3) Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung
Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags nach Ziffer 1.9.3 Absätze 3 bis 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Sie können den Tarif Zahn75 ordentlich kündigen, müssen dies aber schriftlich in Textform tun – etwa per Brief, Fax oder E-Mail. Anders als in den allgemeinen Regelungen vorgesehen, endet der Tarif zum Ende des Monats, der auf den Eingang Ihrer Kündigung folgt. Bevor die Kündigung wirken kann, müssen Sie den Tarif jedoch zwei Versicherungsjahre lang gehalten haben. Möchten Sie nur für einzelne Personen kündigen, müssen diese von der Kündigung Kenntnis erhalten.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich die Kündigung erklären?
Die ordentliche Kündigung muss in Textform erklärt werden, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Zu welchem Zeitpunkt wird die Kündigung wirksam?
Sie können den Tarif zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt.
Gibt es eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, es gilt eine Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren. Dadurch können Sie erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.
Kann ich die Kündigung auf einzelne Personen beschränken?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden. Bei der Kündigung für einzelne versicherte Personen ist sie nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.