Beim Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes aus dem individuellen Vertrag und den geltenden Bedingungen. Maßgeblich sind Versicherungsschein, schriftliche Vereinbarungen, die Versicherungsbedingungen für den Reise Schutzbrief sowie die gesetzlichen Vorschriften – hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes aus den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen sowie dem individuellen Versicherungsvertrag.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus:
- dem Versicherungsschein,
- den schriftlichen Vereinbarungen,
- den Versicherungsbedingungen für den Reise Schutzbrief (R 40),
- den gesetzlichen Vorschriften zum Versicherungsrecht und
- den sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Was bedeutet das konkret?
Welche Leistungen der Reiseschutzbrief im Einzelnen umfasst, lässt sich nicht aus einer einzigen Quelle ablesen. Vielmehr wirken mehrere Grundlagen zusammen: Ihr persönlicher Versicherungsschein, alle schriftlich getroffenen Vereinbarungen, die für den Reise Schutzbrief geltenden Versicherungsbedingungen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Zusammen legen sie fest, was in Ihrem konkreten Fall versichert ist.
Häufige Fragen
Woraus ergibt sich der Umfang des Versicherungsschutzes?
Der Umfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein, den schriftlichen Vereinbarungen, den Versicherungsbedingungen für den Reise Schutzbrief (R 40), den gesetzlichen Vorschriften zum Versicherungsrecht und den sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
Welche Versicherungsbedingungen gelten für den Reiseschutzbrief?
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen für den Reise Schutzbrief (R 40).
Spielt mein individueller Vertrag eine Rolle?
Ja. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen sowie dem individuellen Versicherungsvertrag, insbesondere aus dem Versicherungsschein und den schriftlichen Vereinbarungen.
Sind auch gesetzliche Vorschriften relevant?
Ja. Neben den vertraglichen Grundlagen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Versicherungsrecht sowie die sonstigen gesetzlichen Vorschriften.