Wer den Reiseschutzbrief der Allianz als Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, muss eine zentrale Voraussetzung erfüllen: Der Tarif steht ausschließlich Personen offen, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt. Hier erfahren Sie, welche Bedingung bei Abschluss gilt.
Voraussetzungen zur Aufnahmefähigkeit im Tarif „Reiseschutzbrief":
Welche Bedingungen muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen?
- Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Damit eine Person in den Reiseschutzbrief aufgenommen werden kann, muss sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Bedingung ist entscheidend dafür, ob der Tarif überhaupt abgeschlossen werden kann.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzung gilt für die Aufnahme in den Reiseschutzbrief?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Kann ich den Tarif abschließen, wenn mein Wohnsitz im Ausland liegt?
Der Tarif setzt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland voraus. Personen ohne diese Bedingung erfüllen die Aufnahmefähigkeit nicht.
Für wen kann der Reiseschutzbrief abgeschlossen werden?
Er kann für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Auf welchen Stand beziehen sich diese Angaben?
Die Angaben stammen aus der Dokumentenversion mit dem Veröffentlichungsjahr 2022.