Wer im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz versichert sein möchte, muss während der gesamten Versicherungsdauer die festgelegten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllen – entscheidend ist dabei eine bestehende Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz.
Im Tarif Reiseschutzbrief der Krankenzusatzversicherung der Allianz muss die versicherte Person während der Versicherungsdauer die im Tarif festgelegten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllen. Entfällt diese Eigenschaft, so endet die Versicherungsfähigkeit gemäß den vertraglichen Bestimmungen.
Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit:
- Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie bei der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG eine Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht.
- Mit Wegfall dieser Eigenschaft endet der Vertrag für die betroffene versicherte Person.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Reiseschutzbrief kann nur bestehen, solange für die versicherte Person eine passende Krankheitskosten-Versicherung bei der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG läuft. Diese Grundabsicherung ist die Bedingung dafür, dass die Zusatzversicherung greift. Fällt sie weg, endet auch der Schutz aus dem Reiseschutzbrief für diese Person.
Häufige Fragen
Wann ist eine Person im Tarif Reiseschutzbrief versicherungsfähig?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange für sie bei der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG eine Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht.
Was passiert, wenn die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit entfällt?
Entfällt die Eigenschaft, so endet die Versicherungsfähigkeit gemäß den vertraglichen Bestimmungen. Mit Wegfall der Krankheitskosten-Versicherung endet der Vertrag für die betroffene versicherte Person.
Wie lange müssen die Voraussetzungen erfüllt sein?
Die versicherte Person muss die im Tarif festgelegten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit während der gesamten Versicherungsdauer erfüllen.
Welche Krankheitskosten-Versicherung ist erforderlich?
Erforderlich ist eine Krankheitskosten-Versicherung mit Anspruch auf Aufwendungsersatz bei der Allianz Privaten Krankenversicherungs-AG.