Bei der Krankenzusatzversicherung PflegeBahr der Allianz richtet sich der monatliche Beitrag nach dem gültigen Versicherungsschein und beträgt je versicherte Person mindestens 15 Euro. Erfahren Sie, wann der erste Beitrag fällig wird und was beim Lastschriftverfahren mit SEPA-Mandat zu beachten ist.
Im Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten folgende ergänzende Bestimmungen hinsichtlich der Beitragszahlung:
- Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
- Der monatliche Beitrag beträgt pro versicherte Person mindestens 15 Euro (Mindestbeitrag) (siehe Teil 1 § 9 Absatz 1).
- Abweichend von Teil 1 § 9 Absatz 2 ist der erste Beitrag unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen.
- Wenn vereinbart ist, dass die Versicherung erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Zahlung per Lastschriftverfahren:
Wenn vereinbart ist, dass der Beitrag von einem Konto eingezogen wird (Lastschriftverfahren), muss dem Versicherer hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Der Versicherer kann verlangen, dass dieses in Textform erteilt wird.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags steht in Ihrem Versicherungsschein, wobei je versicherte Person mindestens 15 Euro anfallen. Der erste Beitrag ist grundsätzlich sofort nach Vertragsabschluss zu zahlen – nur wenn ein späterer Versicherungsbeginn vereinbart wurde, verschiebt sich die Fälligkeit entsprechend. Möchten Sie den Beitrag per Lastschrift abbuchen lassen, erteilen Sie dafür ein SEPA-Lastschriftmandat, das der Versicherer in Textform verlangen kann.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der monatliche Mindestbeitrag?
Der monatliche Beitrag beträgt pro versicherte Person mindestens 15 Euro (Mindestbeitrag).
Woraus ergibt sich die genaue Höhe meines Beitrags?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wann ist der erste Beitrag zu zahlen?
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Ist ein späterer Versicherungsbeginn vereinbart, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Was ist beim Lastschriftverfahren zu beachten?
Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen wird, muss dem Versicherer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Der Versicherer kann verlangen, dass dieses in Textform erteilt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022