Beim Tarif PflegetagegeldPlus der Allianz erhöht sich der versicherte Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung: Solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steigt der Tagessatz planmäßig alle 36 Monate um 5 Prozent. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Versicherer informiert und wie ein Widerspruch möglich ist.
(1) Solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht der Versicherer planmäßig den für sie versicherten Tagessatz alle 36 Monate um 5 Prozent.
Der Versicherer ist berechtigt, den Tagessatz auf 1 Euro kaufmännisch zu runden.
(2) Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die versicherte Person in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert war und der Tagessatz nicht geändert wurde.
(3) Bei der planmäßigen Erhöhung findet eine Gesundheitsprüfung nicht statt und nach § 8 gilt auch nach der Erhöhung keine Wartezeit.
(4) Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer in jedem Jahr, in dem für die versicherte Person eine Erhöhung des Tagessatzes nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt, in Textform über:
- den erhöhten Tagessatz,
- den nach der Erhöhung maßgeblichen Beitrag,
- den Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird,
- sowie die Frist, innerhalb derer der planmäßigen Erhöhung für die versicherte Person widersprochen werden kann,
(5) Für die Beitragsberechnung gilt Teil 1 § 10.
(6) Der Versicherungsnehmer kann der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes
- für alle davon betroffenen versicherten Personen,
- zum Ende des Monats, in dem die planmäßige Erhöhung wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich widersprechen.
Auf die Folgen des Fristablaufs wird der Versicherungsnehmer in der Information nach Absatz 4 hingewiesen.
(7) Wird drei aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes für die versicherte Person widersprochen, erlischt insoweit das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes.
Ist das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen nach Satz 1 erloschen, und wird nachträglich für die versicherte Person eine Erhöhung des Pflegetagegeldes mit Gesundheitsprüfung vorgenommen, wird das Recht auf planmäßige Erhöhung des Tagessatzes nach Absatz 1 neu begründet.
Was bedeutet das konkret?
Der Tagessatz Ihres Pflegetagegeldes wächst automatisch mit, ohne dass Sie erneut Ihren Gesundheitszustand nachweisen müssen. In regelmäßigen Abständen wird der Betrag angehoben, wobei sich der Beitrag entsprechend anpasst. Sie werden vorab informiert und können der Anhebung widersprechen, wenn Sie sie nicht wünschen.
Häufige Fragen
Um wie viel steigt der Tagessatz und in welchem Abstand?
Solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht der Versicherer den versicherten Tagessatz planmäßig alle 36 Monate um 5 Prozent. Der Tagessatz darf dabei auf 1 Euro kaufmännisch gerundet werden.
Ist für die Dynamisierung eine Gesundheitsprüfung nötig?
Nein. Bei der planmäßigen Erhöhung findet keine Gesundheitsprüfung statt, und nach § 8 gilt auch nach der Erhöhung keine Wartezeit.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Erhöhung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert gewesen sein, und der Tagessatz darf in dieser Zeit nicht geändert worden sein.
Kann ich der Erhöhung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann der planmäßigen Erhöhung für alle betroffenen versicherten Personen zum Ende des Monats, in dem sie wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich widersprechen. Über die Frist und die Folgen des Fristablaufs wird in der Information des Versicherers hingewiesen.
Was passiert, wenn ich mehrfach widerspreche?
Wird drei aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen widersprochen, erlischt insoweit das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen. Wird danach eine Erhöhung des Pflegetagegeldes mit Gesundheitsprüfung vorgenommen, wird das Recht auf planmäßige Erhöhung neu begründet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022