Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten besondere Informationspflichten: So müssen Minderung oder Wegfall der Pflegebedürftigkeit unverzüglich gemeldet werden, ebenso stationäre Behandlungen, Kurbehandlungen oder eine gerichtlich angeordnete Unterbringung – je nach Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI oder sonstiger Tarife.
Welche besonderen Informationspflichten müssen beachtet werden?
(1) Information über Minderung oder Wegfall der Pflegebedürftigkeit:
Sie müssen uns über jede Minderung und über den Wegfall der Pflegebedürftigkeit nach Ziffer 1.1.1 unverzüglich informieren.
(2) Information über stationäre Behandlung, Kurbehandlung oder gerichtlich angeordnete Unterbringung:
Wenn der Versicherungsfall nach Ziffer 1.1.1 Absatz 1 eingetreten ist, müssen Sie uns über Folgendes informieren:
a) Pflegetagegeld-Zusatztarife der Produktgruppe UNI:
Wenn Sie bei uns einen Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, müssen Sie uns für diesen über jede Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung der versicherten Person informieren.
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) kann geregelt sein, dass eine Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung nicht zu den dort genannten Leistungsausschlüssen gehört. Dann müssen Sie uns nicht nach Satz 1 über die Unterbringung informieren.
b) Sonstige Pflegetagegeld-Zusatztarife:
Wenn Sie bei uns einen Pflegetagegeld-Zusatztarif abgeschlossen haben, der nicht der Produktgruppe UNI angehört, müssen Sie uns für diesen über jede
- vollstationäre Heilbehandlung im Krankenhaus,
- stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme,
- Kur- oder Sanatoriumsbehandlung und
- Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung der versicherten Person
informieren.
(3) Weitere Informationspflichten:
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Informationspflichten geregelt sein.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person tragen Sie eine Mitteilungspflicht: Verringert sich die Pflegebedürftigkeit oder fällt sie ganz weg, sollten Sie das sofort melden. Auch bestimmte stationäre Aufenthalte, Kuren oder eine gerichtlich angeordnete Unterbringung sind mitzuteilen. Welche Ereignisse genau gemeldet werden müssen, hängt davon ab, ob Ihr Pflegetagegeld-Zusatztarif zur Produktgruppe UNI gehört oder nicht. Ergänzende Regelungen können in den Tarifbedingungen stehen.
Häufige Fragen
Was muss ich bei einer Minderung oder dem Wegfall der Pflegebedürftigkeit tun?
Sie müssen jede Minderung und den Wegfall der Pflegebedürftigkeit nach Ziffer 1.1.1 unverzüglich mitteilen.
Worüber muss ich bei einem Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI informieren?
Bei einem Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI müssen Sie über jede Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung der versicherten Person informieren. Ist in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelt, dass eine solche Unterbringung nicht zu den dort genannten Leistungsausschlüssen gehört, entfällt diese Informationspflicht.
Welche Ereignisse sind bei sonstigen Pflegetagegeld-Zusatztarifen zu melden?
Bei Pflegetagegeld-Zusatztarifen, die nicht zur Produktgruppe UNI gehören, sind zu melden: vollstationäre Heilbehandlung im Krankenhaus, stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung sowie Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung der versicherten Person.
Gibt es weitere Informationspflichten?
Ja, in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Informationspflichten geregelt sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022