Im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gelten hinsichtlich der besonderen Informationspflichten für diesen Baustein folgende Regelungen:
Welche besonderen Informationspflichten müssen beachtet werden?
(1) Information über Minderung oder Wegfall der Pflegebedürftigkeit Sie müssen uns über jede Minderung und über den Wegfall der Pflegebedürftigkeit nach Ziffer 1.1.1 unverzüglich informieren.
(2) Information über stationäre Behandlung, Kurbehandlung oder gerichtlich angeordnete Unterbringung Wenn der Versicherungsfall nach Ziffer 1.1.1 Absatz 1 eingetreten ist, müssen Sie uns über Folgendes informieren:
a) Pflegetagegeld-Zusatztarife der Produktgruppe UNI Wenn Sie bei uns einen Pflegetagegeld-Zusatztarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, müssen Sie uns für diesen über jede Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung der versicherten Person informieren. In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) kann geregelt sein, dass eine Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung nicht zu den dort genannten Leistungsausschlüssen gehört. Dann müssen Sie uns nicht nach Satz 1 über die Unterbringung informieren.
b) Sonstige Pflegetagegeld-Zusatztarife Wenn Sie bei uns einen Pflegetagegeld-Zusatztarif abgeschlossen haben, der nicht der Produktgruppe UNI angehört, müssen Sie uns für diesen über jede
• vollstationäre Heilbehandlung im Krankenhaus,
• stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme,
• Kur- oder Sanatoriumsbehandlung und
• Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung der versicherten Person informieren.
(3) Weitere Informationspflichten In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Informationspflichten geregelt sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Informationspflichten / Krankenzusatzversicherung PflegeBest
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