Wer den Baustein der Krankenzusatzversicherung PflegeBest der Allianz kündigt oder wessen Vertrag durch Trennung, Scheidung, Tod oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs endet, kann die Pflegetagegeld-Zusatztarife unter bestimmten Voraussetzungen fortsetzen – etwa als selbstständige Versicherung oder als Anwartschaftsversicherung. Hier stehen die jeweiligen Fristen und Bedingungen im Überblick.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Baustein oder können Tarife dieses Bausteins fortgesetzt werden?
(1) Ihre Kündigung
a) Fortsetzung der Pflegetagegeld-Zusatztarife:
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Pflegetagegeld-Zusatztarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
b) Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung:
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person kündigen, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die Pflegetagegeld-Zusatztarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen. Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
(2) Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Für eine Fortsetzung müssen die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt sein.
(3) Tod des Versicherungsnehmers
Wenn der Baustein aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers endet, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Pflegetagegeld-Zusatztarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
(4) Unsere Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Wenn wir den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen wegen Zahlungsverzugs wirksam kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die Pflegetagegeld-Zusatztarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers innerhalb von 2 Monaten erklärt werden, nachdem die versicherten Personen Kenntnis von diesem Recht erlangt haben. Der Beitrag muss ab Fortsetzung gezahlt werden. Wir müssen die versicherten Personen über die Kündigung und ihr Recht zur Fortsetzung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informieren.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) – Einzelversicherung
Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung PZTB03. Er gehört zur Produktgruppe UNI.
Was bedeutet das konkret?
Endet der PflegeBest-Baustein – etwa durch Ihre Kündigung, eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs, den Tod des Versicherungsnehmers oder durch Trennung bzw. Scheidung – bleibt der Versicherungsschutz für die betroffenen Personen nicht zwangsläufig verloren. Sie können die Pflegetagegeld-Zusatztarife unter den genannten Voraussetzungen weiterführen, teils als selbstständige Versicherung, teils als Anwartschaftsversicherung. Entscheidend ist, dass die jeweilige Erklärung fristgerecht abgegeben wird.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, die Fortsetzung nach einer Kündigung zu erklären?
Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
Kann der Tarif als Anwartschaftsversicherung fortgesetzt werden?
Ja. Bei Ihrer Kündigung können Sie und die betroffene versicherte Person die erfassten Pflegetagegeld-Zusatztarife nach § 204 Absatz 4 VVG in Form einer Anwartschaftsversicherung fortsetzen. Der Antrag auf Umwandlung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung?
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Voraussetzung ist die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2).
Kann der Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiterlaufen?
Ja. Endet der Baustein durch den Tod des Versicherungsnehmers, können die versicherten Personen die für sie abgeschlossenen Pflegetagegeld-Zusatztarife fortsetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
Was gilt bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs?
Die versicherten Personen können die erfassten Pflegetagegeld-Zusatztarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortsetzen. Die Erklärung muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen, nachdem sie Kenntnis von diesem Recht erlangt haben. Der Beitrag ist ab Fortsetzung zu zahlen. Über Kündigung und Fortsetzungsrecht wird in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) informiert.