Beim Tarif Krankentagegeld-Freiberufler der Allianz Krankenzusatzversicherung greift eine besondere Regelung zur Beitragsanpassung: Der Beitrag und ein Risikozuschlag können auch in den ersten drei Versicherungsjahren angepasst werden. Hier erfahren Sie, in welchen zusätzlichen Fällen das gilt.
Im Tarif Krankentagegeld-Freiberufler der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich der besonderen Regelungen zur Beitragsanpassung Folgendes:
In welchen zusätzlichen Fällen werden der Beitrag und ein Risikozuschlag angepasst?
Eine Beitragsanpassung nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt auch in den ersten 3 Versicherungsjahren, in denen wir zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt sind.
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zu den allgemein geregelten Fällen kann eine Beitragsanpassung auch in den ersten drei Versicherungsjahren stattfinden. Das sind genau die Jahre, in denen der Versicherer das Recht zu einer ordentlichen Kündigung hat. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchen zusätzlichen Fällen wird der Beitrag angepasst?
Der Beitrag und ein Risikozuschlag werden auch in den ersten 3 Versicherungsjahren angepasst, in denen der Versicherer zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 1.9.3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein berechtigt ist.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Sie gilt für den Tarif Krankentagegeld-Freiberufler der Krankenzusatzversicherung der Allianz.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Beitragsanpassung?
Die Beitragsanpassung erfolgt nach Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Was wird bei der Anpassung geändert?
Angepasst werden der Beitrag und ein Risikozuschlag.