Wer im Tarif Krankentagegeld-Freiberufler der Allianz Krankenzusatzversicherung eine Altersrente bezieht und weiterhin selbstständig tätig ist, kann den Tarif unter bestimmten Voraussetzungen fortsetzen – bis zum 75. Geburtstag, mit Fristen von zwei Monaten, einem Tagessatz von höchstens 50 Euro und einer Leistungshöchstdauer von 52 Wochen.
Folgende Regelungen ergänzen Ziffer 1.10 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
Welches Recht haben Sie, den Tarif fortzuführen, wenn die versicherte Person eine Altersrente bezieht und weiterhin selbstständig erwerbstätig ist?
Wenn die versicherte Person selbstständig erwerbstätig ist und der Tarif mit Bezug von Altersrente endet (siehe Ziffer 1.9.4 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein), gilt Folgendes:
(1) Fortsetzungsrecht (Grundsatz)
Wenn die versicherte Person auch nach dem Bezug der Altersrente ihren selbstständigen Beruf im bisherigen Umfang als Angehörige eines bestimmten freien Berufs mit regelmäßigen Einkünften ausübt, können Sie für sie die Fortsetzung des Tarifs verlangen.
Sie müssen hierzu den Antrag auf Fortsetzung spätestens innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die versicherte Person erstmals eine Altersrente bezieht.
(2) Besonderheiten nach dem 67. Geburtstag
- Wenn die versicherte Person 67 Jahre alt ist und danach erstmals ihre Altersrente bezieht, endet der Tarif nach Ziffer 1.9.4 Absatz 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
- Wenn der Tarif für die versicherte Person nach Absatz 1 fortgesetzt worden ist und sie danach 67 Jahre alt wird, endet der Tarif ebenfalls für sie nach Ziffer 1.9.4 Absatz 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
In beiden Fällen besteht ein Fortsetzungsrecht ausschließlich nach Ziffer 1.10 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein und Ziffer 2.10.2.
Welche besonderen Regelungen gelten für eine Fortsetzung des Tarifs, nachdem die versicherte Person 67 Jahre alt geworden ist?
(1) Fortführungsmöglichkeit bis zum 75. Geburtstag
Wenn die versicherte Person 67 Jahre alt geworden ist und weiterhin ihren selbstständigen Beruf als Angehörige eines bestimmten freien Berufs mit regelmäßigen Einkünften ausübt, kann sie diesen Tarif gemäß Ziffer 1.10 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein bis zum 75. Geburtstag zu den Bedingungen der Absätze 2 und 3 fortführen.
(2) Tagessatzhöhe
Es gelten die bisherige Karenzzeit und der bisherige Tagessatz, jedoch nicht mehr als insgesamt 50 Euro.
Die Begrenzung des Tagessatzes auf 50 Euro gilt nicht, wenn uns die versicherte Person durch Bescheinigung des Steuerberaters nachweist, dass sie
- in den letzten 12 Monaten vor ihrem 67. Geburtstag
- ein höheres durchschnittliches Netto-Einkommen (Gewinneinkünfte aus selbstständiger Berufstätigkeit, jeweils abzüglich Steuern)
hatte. Die versicherte Person muss uns diesen Nachweis innerhalb von 2 Monaten nach ihrem 67. Geburtstag erbringen.
(3) Leistungshöchstdauer
Abweichend von Ziffer 2.2.4 beträgt unsere Leistungshöchstdauer 52 Wochen je Krankheit, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen unter Anrechnung des bisher gezahlten Krankentagegelds.
Was bedeutet das konkret?
Als selbstständig tätige Person mit freiem Beruf können Sie den Krankentagegeld-Schutz auch dann behalten, wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen – vorausgesetzt, Sie üben Ihren Beruf mit regelmäßigen Einkünften weiter aus. Für den Antrag gilt eine Zwei-Monats-Frist ab erstem Rentenbezug. Nach dem 67. Geburtstag ist eine Fortführung bis zum 75. Geburtstag möglich, wobei der Tagessatz grundsätzlich begrenzt ist und die Leistungsdauer nach den genannten Bedingungen berechnet wird. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen und Ziffern.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Fortsetzung des Tarifs beantragen?
Den Antrag auf Fortsetzung müssen Sie spätestens innerhalb von 2 Monaten stellen, nachdem die versicherte Person erstmals eine Altersrente bezieht.
Bis zu welchem Alter kann der Tarif fortgeführt werden?
Ist die versicherte Person 67 Jahre alt geworden und übt sie weiterhin ihren selbstständigen Beruf als Angehörige eines bestimmten freien Berufs mit regelmäßigen Einkünften aus, kann sie den Tarif gemäß Ziffer 1.10 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein bis zum 75. Geburtstag fortführen.
Wie hoch ist der Tagessatz nach dem 67. Geburtstag?
Es gelten die bisherige Karenzzeit und der bisherige Tagessatz, jedoch nicht mehr als insgesamt 50 Euro. Die Begrenzung auf 50 Euro entfällt, wenn die versicherte Person durch Bescheinigung des Steuerberaters nachweist, dass sie in den letzten 12 Monaten vor ihrem 67. Geburtstag ein höheres durchschnittliches Netto-Einkommen hatte. Dieser Nachweis ist innerhalb von 2 Monaten nach dem 67. Geburtstag zu erbringen.
Wie lange wird nach der Fortsetzung geleistet?
Abweichend von Ziffer 2.2.4 beträgt die Leistungshöchstdauer 52 Wochen je Krankheit, Krankheitsfolgen oder Unfallfolgen unter Anrechnung des bisher gezahlten Krankentagegelds.
Was passiert, wenn die versicherte Person erst mit 67 Jahren erstmals Altersrente bezieht?
Ist die versicherte Person 67 Jahre alt und bezieht danach erstmals ihre Altersrente, endet der Tarif nach Ziffer 1.9.4 Absatz 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Ein Fortsetzungsrecht besteht dann ausschließlich nach Ziffer 1.10 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein und Ziffer 2.10.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022