Im Tarif KrankenhausBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gehen Ansprüche gegenüber gesetzlichen Leistungsträgern wie der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, der Heilfürsorge oder Unfallfürsorge der eigenen Leistungspflicht vor. Erfahren Sie, wann trotzdem Leistungen bleiben, wie das ersatzweise Krankenhaustagegeld behandelt wird und wann Ansprüche abzutreten sind.
Wie ist das Rangverhältnis, wenn auch gesetzliche Leistungsträger in Anspruch genommen werden können?
(1) Nachrangige Leistungspflicht
Wenn die versicherte Person im Versicherungsfall folgende Leistungen beanspruchen kann, gehen diese Ansprüche der Leistungspflicht der Allianz vor:
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung,
- Heilfürsorge oder Unfallfürsorge.
In diesem Fall ist die Allianz nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ansprüche auf ersatzweises Krankenhaustagegeld bleiben bestehen.
(2) Pflicht zur Abtretung des Anspruchs
Wenn die Allianz in Vorleistung tritt, ist der Leistungsanspruch gegen den gesetzlichen Leistungsträger schriftlich an sie abzutreten. Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der geleisteten Erstattung.
(3) Weitere Fälle einer nachrangigen Leistungspflicht
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Fälle geregelt sein,
- in denen die Allianz nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und
- eine Verpflichtung besteht, den Leistungsanspruch abzutreten, wenn die Allianz in Vorleistung getreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Können für denselben Versicherungsfall auch bestimmte gesetzliche Stellen einspringen, sind diese zuerst gefragt. Die Allianz zahlt in solchen Fällen nur das, was danach noch offen und notwendig bleibt. Tritt sie vorab in Vorleistung, lässt sie sich den entsprechenden Anspruch gegen den gesetzlichen Träger übertragen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche gesetzlichen Leistungen gehen der Leistungspflicht vor?
Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung sowie Heilfürsorge oder Unfallfürsorge gehen der Leistungspflicht vor.
Zahlt die Allianz überhaupt noch etwas, wenn gesetzliche Leistungen bestehen?
Ja. Die Allianz ist für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz der gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ansprüche auf ersatzweises Krankenhaustagegeld bleiben bestehen.
Was passiert, wenn die Allianz in Vorleistung tritt?
Dann ist der Leistungsanspruch gegen den gesetzlichen Leistungsträger schriftlich an die Allianz abzutreten – und zwar bis zur Höhe der geleisteten Erstattung.
Gibt es weitere Fälle einer nachrangigen Leistungspflicht?
Ja, in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Fälle geregelt sein, in denen die Allianz nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und der Anspruch bei Vorleistung abzutreten ist.