Im Tarif Krankentagegeld-Selbstständige der Allianz Krankenzusatzversicherung ergibt sich der monatliche Beitrag aus dem Versicherungsschein und wird nach den Vorschriften des VAG berechnet. Erfahren Sie, wie persönliche Faktoren und Risikozuschläge einfließen, wann der Beitrag nur anteilig verlangt wird und wie die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung verwendet werden kann.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
- Wie wird der Beitrag berechnet?
- In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
- Was gilt für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
- Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wie wird der Beitrag berechnet?
(1) Grundlagen der Beitragsberechnung
Die Beiträge werden nach Maßgabe der Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.
(2) Berücksichtigung persönlicher Faktoren bei Änderung der Beiträge
a) Krankentagegeld-Tarife der Produktgruppe UNI
Wenn Sie bei uns einen Krankentagegeld-Tarif der Produktgruppe UNI abgeschlossen haben, gilt für diesen Tarif Folgendes:
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person berücksichtigt. Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
b) Sonstige Krankentagegeld-Tarife
Wenn Sie bei uns einen Krankentagegeld-Tarif abgeschlossen haben, der nicht der Produktgruppe UNI angehört, gilt für diesen Tarif Folgendes:
Bei einer Änderung der Beiträge, auch durch Änderung des Versicherungsschutzes, wird das Geschlecht und die bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensaltersgruppe der versicherten Person berücksichtigt. Dabei wird dem Eintrittsalter der versicherten Person dadurch Rechnung getragen, dass eine Alterungsrückstellung gemäß den in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen angerechnet wird. Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung unserer Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
(3) Risikozuschläge bei Änderung der Beiträge
Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
(4) Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei Erweiterung des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und ein erhöhtes Risiko bei der versicherten Person vorliegt, können wir für die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach unseren für die Risikobewertung maßgeblichen Grundsätzen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
(1) Todesfall
Für den Monat, in dem die versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(2) Vorzeitige Vertragsbeendigung
Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir – soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt – nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht.
Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(3) Berechnung des Tagesbeitrags
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Was gilt für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
(1) Verwendung der angesammelten Beträge
Die in der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zugunsten der Versicherten angesammelten Beträge können – neben den gesetzlichen Vorschriften – insbesondere wie folgt verwendet werden:
- als Barausschüttung (in Form einer Auszahlung oder Gutschrift),
- zur Leistungserhöhung,
- zur Beitragssenkung,
- als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen oder
- in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstands (Verlustabdeckung).
(2) Entscheidung über die Verwendung
Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten Personen entscheidet unser Vorstand.
(3) Zustimmung des Treuhänders
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen.
Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bausteine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflichtverletzung finden Sie in Teil B.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie zahlen, steht in Ihrem Versicherungsschein. Der Beitrag folgt festen Berechnungsgrundsätzen. Ändern sich Beiträge, spielen je nach Tarif Lebensalter und teils Geschlecht eine Rolle; das Älterwerden allein führt aber nicht zu einer Erhöhung, wenn eine Alterungsrückstellung zu bilden ist. In bestimmten Fällen – etwa Todesfall oder vorzeitigem Vertragsende – wird der Beitrag nur anteilig fällig. Überschüsse können den Versicherten unter anderem über Auszahlung, Leistungserhöhung oder Beitragssenkung zugutekommen.
Häufige Fragen
Woraus ergibt sich mein monatlicher Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Kann der Beitrag steigen, nur weil ich älter werde?
Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist ausgeschlossen, soweit eine Alterungsrückstellung zu bilden ist.
Wann wird der Beitrag nur anteilig verlangt?
Anteilig ist der Beitrag insbesondere, wenn die versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, sowie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung für den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
Wie wird der Tagesbeitrag berechnet?
Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Dabei wird auf volle Cent aufgerundet.
Wie kann die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung verwendet werden?
Möglich sind unter anderem eine Barausschüttung (Auszahlung oder Gutschrift), eine Leistungserhöhung, eine Beitragssenkung, ein Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitragserhöhungen oder in Ausnahmefällen die Abwendung eines Notstands. Über die Verwendung entscheidet der Vorstand, ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.