Im Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz erhöht sich der versicherte Tagessatz vor Vollendung des 69. Lebensjahres alle 36 Monate um 5 Prozent ohne Gesundheitsprüfung – begrenzt durch Inflationsrate und Leistungen nach SGB XI. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Versicherungsnehmer informiert wird und wie ein Widerspruch möglich ist.
Planmäßige Erhöhung des Tagessatzes (Absatz 1):
Solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht der Versicherer planmäßig den für sie versicherten Tagessatz alle 36 Monate um 5 Prozent, jedoch nach § 127 Absatz 2 Nr. 4 SGB XI (siehe Anhang) maximal bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate.
Eine Erhöhung erfolgt außerdem nur, soweit dadurch die Versicherungsleistungen die zum Zeitpunkt der jeweiligen Tagessatzerhöhung geltende Höhe der Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht überschreiten.
Der Versicherer ist berechtigt, den sich nach den Sätzen 1 bis 3 ergebenden Tagessatz auf 1 Euro kaufmännisch zu runden.
Voraussetzung für die Erhöhung (Absatz 2):
Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die versicherte Person in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert war und der Tagessatz nicht geändert wurde.
Keine Gesundheitsprüfung (Absatz 3):
Bei der planmäßigen Erhöhung findet eine Gesundheitsprüfung nicht statt. Nach Ablauf der Wartezeit nach Teil 1 § 5 Absatz 2 findet die Regelung Teil 1 § 5 Absatz 3 keine Anwendung.
Information des Versicherungsnehmers (Absatz 4):
Der Versicherer informiert den Versicherungsnehmer in jedem Jahr, in dem für die versicherte Person eine Erhöhung des Tagessatzes nach den Absätzen 1 und 2 erfolgt, in Textform über:
- den erhöhten Tagessatz,
- den nach der Erhöhung maßgeblichen Beitrag,
- den Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wird,
- sowie die Frist, innerhalb derer der planmäßigen Erhöhung für die versicherte Person widersprochen werden kann.
Beitragsberechnung (Absatz 5):
Für die Beitragsberechnung gilt Teil 1 § 10.
Widerspruchsrecht (Absatz 6):
Der Versicherungsnehmer kann der planmäßigen Erhöhung des Tagessatzes:
- für alle davon betroffenen versicherten Personen,
- zum Ende des Monats, in dem die planmäßige Erhöhung wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich widersprechen.
Auf die Folgen des Fristablaufs wird der Versicherungsnehmer in der Information nach Absatz 4 hingewiesen.
Erlöschen des Erhöhungsrechts (Absatz 7):
Wird drei aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes für die versicherte Person widersprochen, erlischt insoweit das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif sieht vor, dass der versicherte Tagessatz in regelmäßigen Abständen automatisch angehoben wird, ohne dass hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist. So soll die abgesicherte Leistung im Zeitverlauf ihren Wert behalten. Wer diese Anhebung nicht möchte, kann ihr fristgerecht widersprechen – wird dies jedoch mehrfach in Folge getan, entfällt das Recht auf künftige planmäßige Erhöhungen. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
In welchem Abstand und um wie viel wird der Tagessatz erhöht?
Solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht der Versicherer den Tagessatz planmäßig alle 36 Monate um 5 Prozent, jedoch maximal bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate.
Ist für die Erhöhung eine Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein. Bei der planmäßigen Erhöhung findet keine Gesundheitsprüfung statt.
Welche Voraussetzung muss für die Erhöhung erfüllt sein?
Die versicherte Person muss in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert gewesen sein und der Tagessatz darf nicht geändert worden sein.
Kann ich der Erhöhung widersprechen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann der planmäßigen Erhöhung für alle betroffenen versicherten Personen zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird, rückwirkend zum Zeitpunkt der Erhöhung schriftlich widersprechen.
Was passiert bei mehrfachem Widerspruch?
Wird drei aufeinander folgenden planmäßigen Erhöhungen widersprochen, erlischt insoweit das Recht auf Teilnahme an künftigen planmäßigen Erhöhungen des Tagessatzes.