Beim Tarif PflegeBahr der Krankenzusatzversicherung der Allianz richtet sich der Beitrag nach Altersstufen: Nach dem 16. und dem 18. Lebensjahr gilt jeweils der Beitrag der nächsthöheren Stufe, ab dem 18. Lebensjahr ein Mindestbeitrag von 15 Euro – und bei einer Beitragserhöhung besteht ein Kündigungsrecht.
Wechsel in die nächsthöhere Altersstufe:
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. oder das 18. Lebensalter vollendet, ist für sie der für die nächsthöhere Altersstufe vorgesehene Beitrag zu entrichten.
Mindestbeitrag ab dem 18. Lebensjahr:
Vollendet die versicherte Person das 18. Lebensjahr, ist für sie der Mindestbeitrag in Höhe von 15 Euro zu zahlen (siehe Teil 1 § 24 Absatz 4).
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung:
Erhöht sich der Beitrag, besteht nach Teil 1 § 17 Absatz 6 ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der zu zahlende Beitrag im PflegeBahr-Tarif hängt vom Alter der versicherten Person ab. Erreicht die Person eine bestimmte Altersgrenze, wechselt sie in die nächste Beitragsstufe. Ab dem 18. Lebensjahr gilt ein festgelegter Mindestbeitrag. Steigt der Beitrag durch einen solchen Wechsel, kann die Versicherung gekündigt werden.
Häufige Fragen
Wann wechselt die versicherte Person in eine höhere Altersstufe?
Nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. oder das 18. Lebensalter vollendet, ist der für die nächsthöhere Altersstufe vorgesehene Beitrag zu entrichten.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag ab dem 18. Lebensjahr?
Vollendet die versicherte Person das 18. Lebensjahr, ist ein Mindestbeitrag in Höhe von 15 Euro zu zahlen (siehe Teil 1 § 24 Absatz 4).
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht sich der Beitrag, besteht nach Teil 1 § 17 Absatz 6 ein Kündigungsrecht.
Bei welchen Altersgrenzen ändert sich der Beitrag?
Der Beitrag ändert sich nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person das 16. sowie das 18. Lebensalter vollendet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022