Für die Kindernachversicherung im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt eine wichtige Besonderheit: Das neugeborene Kind eines versicherten Elternteils kann angemeldet werden, wenn der Elternteil am Tag der Geburt mindestens drei Monate versichert ist – wobei unter Umständen bereits die Antragsannahme für den Fristbeginn zählt.
Welche Besonderheit gilt für die Nachversicherung von leiblichen Kindern?
Nach Maßgabe von Ziffer 1.8.2 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kann das neugeborene Kind eines bei uns versicherten Elternteils zur Versicherung angemeldet werden.
Ergänzend dazu gilt Folgendes:
- Nach Ziffer 1.8.2 Absatz 1 b) der Allgemeinen Regelungen zum Baustein muss der Elternteil am Tag der Geburt mindestens 3 Monate bei uns versichert sein.
- Grundsätzlich ist dafür der vereinbarte Versicherungsbeginn maßgeblich.
- Wenn der Antrag auf Abschluss der Krankenversicherung für den Elternteil jedoch bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn angenommen worden ist, rechnet die 3-Monatsfrist von der Antragsannahme an.
Was bedeutet das konkret?
Bekommen Sie als versicherter Elternteil ein Kind, können Sie Ihr Neugeborenes zur Versicherung anmelden. Voraussetzung ist, dass Sie am Tag der Geburt bereits mindestens drei Monate versichert sind. Diese Frist zählt in der Regel ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn – wurde Ihr Antrag aber schon vorher angenommen, beginnt die Frist bereits mit dieser Antragsannahme.
Häufige Fragen
Wer kann das neugeborene Kind zur Versicherung anmelden?
Das neugeborene Kind eines bei der Allianz versicherten Elternteils kann nach Ziffer 1.8.2 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein zur Versicherung angemeldet werden.
Wie lange muss der Elternteil am Tag der Geburt versichert sein?
Der Elternteil muss am Tag der Geburt mindestens 3 Monate versichert sein.
Ab wann rechnet die 3-Monatsfrist?
Grundsätzlich ist der vereinbarte Versicherungsbeginn maßgeblich. Wenn der Antrag auf Abschluss der Krankenversicherung für den Elternteil jedoch bereits vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn angenommen worden ist, rechnet die 3-Monatsfrist von der Antragsannahme an.
In welchem Tarif gilt diese Besonderheit?
Diese Besonderheit zur Kindernachversicherung gilt im Tarif PflegeBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz.