Für Freiberufler regelt die Allianz Krankenzusatzversicherung, wie sich das versicherte Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an die allgemeine Einkommensentwicklung anpassen lässt – von den Voraussetzungen über Angebot und Annahmefrist bis zum Beginn des erweiterten Schutzes und einer Erhöhung bei steigendem Netto-Einkommen.
Wann bieten wir Ihnen eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an?
(1) Unser Angebot zur Erhöhung des Krankentagegelds
Solange die versicherte Person noch nicht 65 Jahre alt ist, bieten wir Ihnen jeweils entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung eine Erhöhung des für die versicherte Person versicherten Krankentagegelds an, wenn
- sie in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Anspruch auf Leistungen nach diesem Tarif versichert ist,
- das versicherte Krankentagegeld für sie in dieser Zeit nicht geändert worden ist und
- für die versicherte Person ein Krankentagegeld nach diesem Tarif in Höhe von mindestens 25 Euro versichert ist.
(2) Inhalt unseres Angebots
Wir unterbreiten Ihnen in jedem Kalenderjahr, in dem für die versicherte Person eine Anspruchsberechtigung nach Absatz 1 besteht, in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) ein Angebot mit folgenden Angaben:
- das durch die Erhöhung versicherbare Krankentagegeld,
- der nach der Erhöhung maßgebliche Beitrag,
- die Frist, innerhalb derer Sie das Angebot annehmen müssen, damit die Erhöhung wirksam wird, und
- der Zeitpunkt, ab dem der erweiterte Versicherungsschutz gelten soll.
(3) Ihre Annahme unseres Erhöhungsangebots
Unser Angebot auf Erhöhung des versicherten Krankentagegelds ist jeweils befristet. Wenn Sie es nicht rechtzeitig schriftlich annehmen, ist es deshalb unwirksam. Ihre Annahme ist nur rechtzeitig, wenn sie uns bis zum Ablauf der von uns im Angebot genannten Frist zugegangen ist.
Durch die Erhöhung des versicherten Krankentagegelds darf das für die versicherte Person maßgebliche Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne nicht überstiegen werden. Andernfalls sind wir nach den vertraglichen Regelungen zur Vertragsanpassung berechtigt. Deshalb empfehlen wir, dass Sie vor Annahme des Angebots den Absicherungsbedarf für die versicherte Person prüfen.
Der Absicherungsbedarf kann nach den vertraglichen Regelungen unterschiedlich sein und ist vor allem davon abhängig, ob die versicherte Person berufstätig oder vorübergehend arbeitslos ist oder sich in Elternzeit befindet.
(4) Verzicht auf erneute Risikoprüfung und Wartezeiten
Wir verzichten bei der Erhöhung des versicherten Krankentagegelds auf eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, wenn Sie unser Angebot innerhalb der von uns im Angebot genannten Frist annehmen. Besondere vertragliche Vereinbarungen werden an den erweiterten Leistungsumfang angeglichen.
(5) Beginn des erweiterten Versicherungsschutzes
Wenn Sie unser Angebot innerhalb der von uns im Angebot genannten Frist annehmen, erhöht sich der Versicherungsschutz mit Wirkung ab dem Datum, das wir Ihnen jeweils in unserem Angebot als Beginn genannt haben.
Das gilt aber nicht für eine Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person, die bereits bestanden hat, bevor Sie das jeweilige Erhöhungsangebot angenommen haben. Für diese zahlen wir das versicherte Krankentagegeld in unveränderter Höhe im vertraglichen Umfang, solange die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen auch nach der jeweiligen Erhöhung fortbesteht.
(6) Beitragsberechnung für die Erweiterung des Versicherungsschutzes
Für die Beitragsberechnung gilt Ziffer 1.6.2 Absätze 1 bis 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein.
(7) Verzicht auf unser ordentliches Kündigungsrecht
Wir verzichten auf unser ordentliches Kündigungsrecht nach Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein, soweit das versicherte Krankentagegeld für die versicherte Person nach den Absätzen 1 bis 6 erhöht worden ist.
(8) Erneutes Erhöhungsangebot nach Ihrer Ablehnung oder verspäteter Annahme
Wenn Sie unser Angebot auf Erhöhung des versicherten Krankentagegelds nicht oder nicht rechtzeitig annehmen, sind wir berechtigt, ein erneutes Erhöhungsangebot erst zu unterbreiten, nachdem gerechnet von unserem unmittelbar zurückliegenden Erhöhungsangebot ununterbrochene 36 Monate verstrichen sind. Auch in diesem Fall müssen die Voraussetzungen für ein Angebot nach Absatz 1 erfüllt sein.
Was gilt außerdem, wenn sich das Netto-Einkommen der versicherten Person erhöht?
Wenn sich das Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit erhöht, können Sie bei uns unabhängig von Ziffer 2.5.1 eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds beantragen.
Wenn unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, sind wir berechtigt, einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, wenn bei der versicherten Person ein erhöhtes Risiko vorliegt (siehe Ziffer 1.6.2 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Außerdem gelten in diesem Fall nach Ziffer 1.1.3 Absatz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein die Wartezeitenregelungen und wir können den Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes auch ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Das versicherte Krankentagegeld kann regelmäßig an die Einkommensentwicklung angepasst werden, ohne dass Sie erneut Ihre Gesundheit nachweisen oder Wartezeiten abwarten müssen. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Schutz über einen bestimmten Zeitraum unverändert bestanden hat. Sie erhalten dazu ein befristetes Angebot, das Sie fristgerecht annehmen müssen. Steigt Ihr Netto-Einkommen aus beruflicher Tätigkeit, können Sie zusätzlich selbst eine Erhöhung beantragen – hier kann jedoch eine Gesundheitsprüfung erfolgen.
Häufige Fragen
Muss ich bei der Erhöhung eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen?
Nein. Bei der angebotenen Erhöhung des versicherten Krankentagegelds verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, wenn Sie unser Angebot innerhalb der genannten Frist annehmen.
Welche Voraussetzungen müssen für ein Erhöhungsangebot erfüllt sein?
Die versicherte Person darf noch nicht 65 Jahre alt sein, muss in den vorangegangenen 36 Monaten ununterbrochen mit Leistungsanspruch versichert und das Krankentagegeld in dieser Zeit unverändert geblieben sein. Zudem muss ein Krankentagegeld von mindestens 25 Euro versichert sein.
Was passiert, wenn ich das Angebot nicht rechtzeitig annehme?
Das Angebot ist befristet und wird unwirksam, wenn die Annahme nicht bis zum Ablauf der genannten Frist zugeht. Ein erneutes Erhöhungsangebot dürfen wir dann erst unterbreiten, nachdem seit dem letzten Angebot ununterbrochene 36 Monate verstrichen sind und die Voraussetzungen erneut erfüllt sind.
Kann ich selbst eine Erhöhung beantragen, wenn mein Einkommen steigt?
Ja. Erhöht sich Ihr Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne aus beruflicher Tätigkeit, können Sie eine Erhöhung beantragen. Ist unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht ausgeschlossen, können wir jedoch einen Leistungsausschluss oder Risikozuschlag verlangen, Wartezeitenregelungen anwenden oder den Antrag ablehnen.
Gilt die Erhöhung auch für eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit?
Nein. Für eine Arbeitsunfähigkeit, die schon vor Annahme des Erhöhungsangebots bestand, zahlen wir das Krankentagegeld in unveränderter Höhe weiter, solange die Arbeitsunfähigkeit auch nach der Erhöhung ununterbrochen fortbesteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022