Bei der Krankenzusatzversicherung der Allianz können Angestellte nach einer Einkommenserhöhung ihr versichertes Krankentagegeld anpassen – innerhalb von 2 Monaten sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Welche Fristen gelten, ab wann der erweiterte Schutz greift und was bei bestehender Arbeitsunfähigkeit gilt, erfahren Sie hier.
Wann können Sie nach einer Einkommenserhöhung eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten beantragen?
Wenn sich das Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit erhöht und
- Sie bei uns eine prozentual entsprechende Erhöhung des versicherten Krankentagegelds
- innerhalb von 2 Monaten nach der Erhöhung des Netto-Einkommens im vertraglichen Sinne
- mit Wirkung zu dem Monatsersten beantragen, der auf Ihren Antrag folgt,
verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Besondere vertragliche Vereinbarungen werden an den erweiterten Leistungsumfang angeglichen. Die 2-Monatsfrist nach Satz 1 ist nur eingehalten, wenn uns Ihr Antrag spätestens 2 Monate zugegangen ist, nachdem sich das Netto-Einkommen der versicherten Person erhöht hat.
Der Versicherungsschutz erhöht sich mit Wirkung ab dem Monatsersten, der auf Ihren Antrag folgt. Das gilt aber nicht für eine Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person, die bereits bestanden hat, bevor Sie die Erhöhung beantragt haben. Für diese zahlen wir das versicherte Krankentagegeld in unveränderter Höhe im vertraglichen Umfang, solange die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen auch nach der jeweiligen Erhöhung fortbesteht.
Was gilt außerdem, wenn sich das Netto-Einkommen der versicherten Person erhöht?
Wenn sich das Netto-Einkommen im vertraglichen Sinne der versicherten Person aus beruflicher Tätigkeit erhöht, können Sie bei uns unabhängig von Ziffer 2.5.1 eine Erhöhung des versicherten Krankentagegelds beantragen.
Wenn unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht vertraglich ausgeschlossen ist, sind wir berechtigt, einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag zu verlangen, wenn bei der versicherten Person ein erhöhtes Risiko vorliegt (siehe Ziffer 1.6.2 Absatz 4 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Außerdem gelten in diesem Fall nach Ziffer 1.1.3 Absatz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein die Wartezeitenregelungen und wir können den Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes auch ablehnen.
Was bedeutet das konkret?
Steigt Ihr berufliches Netto-Einkommen, können Sie Ihr Krankentagegeld entsprechend anheben. Beantragen Sie die Erhöhung rechtzeitig innerhalb der vorgesehenen Frist, entfallen eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Reichen Sie den Antrag später ein oder wählen einen anderen Weg, kann der Versicherer die Erhöhung an Bedingungen knüpfen oder ablehnen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
In welcher Frist muss ich die Erhöhung beantragen, um auf Gesundheitsprüfung und Wartezeiten zu verzichten?
Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach der Erhöhung des Netto-Einkommens im vertraglichen Sinne gestellt werden. Die Frist ist nur eingehalten, wenn uns Ihr Antrag spätestens 2 Monate zugegangen ist, nachdem sich das Netto-Einkommen erhöht hat.
Ab wann gilt der erhöhte Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz erhöht sich mit Wirkung ab dem Monatsersten, der auf Ihren Antrag folgt.
Gilt die Erhöhung auch für eine bereits bestehende Arbeitsunfähigkeit?
Nein. Für eine Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person, die bereits bestanden hat, bevor Sie die Erhöhung beantragt haben, zahlen wir das versicherte Krankentagegeld in unveränderter Höhe im vertraglichen Umfang, solange die Arbeitsunfähigkeit ununterbrochen auch nach der jeweiligen Erhöhung fortbesteht.
Was passiert, wenn ich die Erhöhung außerhalb der Frist beantrage?
Sie können unabhängig davon eine Erhöhung beantragen. Ist unser Recht auf erneute Gesundheitsprüfung nicht vertraglich ausgeschlossen, können wir bei einem erhöhten Risiko der versicherten Person einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Zudem gelten die Wartezeitenregelungen und wir können den Antrag auf Erweiterung des Versicherungsschutzes auch ablehnen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022