Wer im Tarif Krankentagegeld für Angestellte der Krankenzusatzversicherung der Allianz versichert ist, profitiert bei einer Kündigung durch den Versicherer von einer verlängerten Leistungspflicht für schwebende Versicherungsfälle – hier erfahren Sie, wie lange der Schutz danach noch weiterläuft.
Für welchen Fall ist nach diesem Tarif eine verlängerte Leistungspflicht vereinbart?
Wenn die Allianz diesen Tarif gemäß Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigt, endet der Versicherungsschutz nach diesem Tarif für schwebende Versicherungsfälle mit Ablauf des dritten Monats, der auf die Beendigung dieses Tarifs folgt.
In diesem Fall gilt Ziffer 1.1.8 Satz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein nicht.
Was bedeutet das konkret?
Kündigt der Versicherer diesen Tarif, bleiben laufende Versicherungsfälle nicht sofort ungeschützt: Der Schutz für diese schwebenden Fälle läuft noch bis zum Ende des dritten Monats nach Beendigung des Tarifs weiter. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
In welchem Fall gilt die verlängerte Leistungspflicht?
Sie gilt, wenn die Allianz diesen Tarif gemäß Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigt.
Wie lange besteht der Versicherungsschutz für schwebende Versicherungsfälle noch?
Der Versicherungsschutz endet für schwebende Versicherungsfälle mit Ablauf des dritten Monats, der auf die Beendigung dieses Tarifs folgt.
Gilt Ziffer 1.1.8 Satz 2 der Allgemeinen Regelungen in diesem Fall?
Nein, in diesem Fall gilt Ziffer 1.1.8 Satz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein nicht.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Sie gelten für den Tarif Krankentagegeld für Angestellte der Krankenzusatzversicherung der Allianz.