Für den Tarif Krankenhaustagegeld der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt eine klare Voraussetzung zur Aufnahmefähigkeit: Versicherbar sind nur Personen, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt. Hier erfahren Sie, was das für den Abschluss bedeutet.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Was bedeutet das konkret?
Um das Krankenhaustagegeld abschließen zu können, muss die zu versichernde Person ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Nur dann gilt sie im Sinne des Tarifs als aufnahmefähig.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif Krankenhaustagegeld abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Was bedeutet Aufnahmefähigkeit bei diesem Tarif?
Aufnahmefähigkeit beschreibt die Voraussetzung, die die zu versichernde Person bei Abschluss erfüllen muss. Konkret ist dies der ständige Wohnsitz in Deutschland.
Ist ein ständiger Wohnsitz in Deutschland erforderlich?
Ja. Der Tarif kann nur für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden.
Gibt es weitere Voraussetzungen zur Aufnahmefähigkeit?
Als Voraussetzung genannt ist der ständige Wohnsitz in Deutschland. Weitere Bedingungen hängen vom konkreten Tarif- bzw. Bedingungswerk ab.