Die Krankenzusatzversicherung KrankenhausPlus der Allianz erlaubt es, den Baustein oder einzelne Tarife unter bestimmten Voraussetzungen fortzusetzen – etwa nach einer Kündigung, bei Trennung oder Ehescheidung, beim Tod des Versicherungsnehmers oder bei Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Hier erfahren Sie, welche Fristen und Regelungen dabei gelten.
Unter welchen Voraussetzungen kann der Baustein oder können Tarife dieses Bausteins fortgesetzt werden?
(1) Ihre Kündigung
a) Fortsetzung der Krankheitskosten-Tarife
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
b) Fortsetzung als Anwartschaftsversicherung
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person kündigen, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu, die Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Form einer Anwartschaftsversicherung fortzusetzen.
Der Antrag auf Umwandlung in eine Anwartschaftsversicherung muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
(2) Trennung, Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Entsprechendes gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Für eine Fortsetzung müssen die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt sein.
(3) Tod des Versicherungsnehmers
Wenn der Baustein aufgrund des Todes des Versicherungsnehmers endet, haben die versicherten Personen das Recht, die für sie abgeschlossenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Fortsetzung muss innerhalb von 2 Monaten nach dem Tod des bisherigen Versicherungsnehmers unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt werden.
(4) Unsere Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Wenn wir den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für einzelne versicherte Personen wegen Zahlungsverzugs wirksam kündigen, haben die versicherten Personen das Recht, die Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung erfasst sind, unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen.
Die Fortsetzung muss unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers innerhalb von 2 Monaten erklärt werden, nachdem die versicherten Personen Kenntnis von diesem Recht erlangt haben. Der Beitrag muss ab Fortsetzung gezahlt werden.
Wir müssen die versicherten Personen über die Kündigung und ihr Recht zur Fortsetzung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) informieren.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Baustein KrankenhausPlus – etwa durch Ihre Kündigung, eine Trennung oder Scheidung, den Tod des Versicherungsnehmers oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs – müssen die versicherten Personen ihren Schutz nicht zwingend verlieren. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die Krankheitskosten-Tarife fortzuführen. Wichtig ist dabei, die jeweils genannte Frist von 2 Monaten einzuhalten und, wo vorgesehen, den künftigen Versicherungsnehmer zu benennen.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss die Fortsetzung erklärt werden?
In allen genannten Fällen muss die Fortsetzung innerhalb von 2 Monaten erklärt werden – bei einer Kündigung nach der Kündigung, beim Tod des Versicherungsnehmers nach dem Tod und bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs, nachdem die versicherten Personen Kenntnis von diesem Recht erlangt haben.
Was passiert mit dem Vertrag bei Trennung oder Ehescheidung?
Ein getrennt lebender oder rechtskräftig geschiedener Ehegatte kann seinen Vertragsteil als selbstständige Versicherung fortsetzen. Gleiches gilt für den getrennt lebenden eingetragenen Lebenspartner oder bei Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Voraussetzung ist, dass die Versicherungsfähigkeit nach den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) erfüllt ist.
Kann der Baustein als Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden?
Ja. Wenn Sie den Baustein oder Tarife für eine versicherte Person kündigen, können sowohl Sie als auch die betroffene versicherte Person die Krankheitskosten-Tarife nach Maßgabe des § 204 Absatz 4 VVG in Form einer Anwartschaftsversicherung fortsetzen. Der Antrag muss innerhalb von 2 Monaten nach der Kündigung gestellt werden.
Was gilt bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs?
Kündigt die Allianz wegen Zahlungsverzugs wirksam, haben die versicherten Personen das Recht, die betroffenen Krankheitskosten-Tarife unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Der Beitrag muss ab Fortsetzung gezahlt werden. Die versicherten Personen werden über die Kündigung und ihr Fortsetzungsrecht in Textform informiert.