Im Tarif KrankenhausPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz haben Sie und die versicherte Person nach einer Kündigung ein Recht auf Neuabschluss, wenn eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande kommt oder vorzeitig endet – ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung der erworbenen Alterungsrückstellung.
Welches Recht auf Neuabschluss besteht, nachdem eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande gekommen ist oder geendet hat?
Wenn Sie den Baustein insgesamt oder Tarife dieses Bausteins für eine versicherte Person gekündigt haben und diese in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein soll, besteht uns gegenüber folgendes Recht auf Neuabschluss:
Wenn die Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zustande kommt oder sie vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet, steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person das Recht zu,
- die Krankheitskosten-Tarife, soweit sie von der Kündigung uns gegenüber erfasst sind,
- unter den Voraussetzungen und mit den Rechtsfolgen des § 5 Absatz 9 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) bei uns neu abzuschließen.
Das bedeutet unter anderem, dass wir den Antrag auf Neuabschluss der Krankheitskosten-Tarife
- ohne erneute Gesundheitsprüfung und
- unter Anrechnung der bis zur Kündigung erworbenen Alterungsrückstellung
- zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben,
annehmen werden.
Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif.
Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3).
Tarif KrankenhausPlus (KHP02) – Einzelversicherung
Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung KHP02. Er gehört zur Produktgruppe UNI.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihren KrankenhausPlus-Baustein gekündigt haben, weil die versicherte Person in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln sollte, dieser Wechsel aber nicht klappt oder zu früh endet, können Sie die betroffenen Krankheitskosten-Tarife neu abschließen. Der Vorteil: Es ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig, bereits aufgebaute Alterungsrückstellungen werden angerechnet und es gelten dieselben Tarifbedingungen wie zum Zeitpunkt der Kündigung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vollständigen Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Wann habe ich ein Recht auf Neuabschluss?
Das Recht besteht, wenn Sie den Baustein oder Tarife für eine versicherte Person gekündigt haben, weil sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein sollte, diese Versicherung dann aber nicht zustande kommt oder vor Ablauf der gesetzlich erforderlichen Vorversicherungszeit endet.
Ist beim Neuabschluss eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich?
Nein. Der Antrag auf Neuabschluss der Krankheitskosten-Tarife wird ohne erneute Gesundheitsprüfung angenommen.
Werden meine bisherigen Alterungsrückstellungen berücksichtigt?
Ja. Die bis zur Kündigung erworbene Alterungsrückstellung wird beim Neuabschluss angerechnet.
Zu welchen Bedingungen erfolgt der Neuabschluss?
Der Neuabschluss erfolgt zu den gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben.
Wer kann das Recht auf Neuabschluss geltend machen?
Das Recht steht sowohl Ihnen als auch der betroffenen versicherten Person zu.