Im Tarif AmbulantPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz gehen Ansprüche gegenüber gesetzlichen Leistungsträgern der Leistungspflicht vor: Wer Leistungen aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung, Heilfürsorge oder Unfallfürsorge beanspruchen kann, erhält nur noch die trotzdem notwendig bleibenden Aufwendungen erstattet. Wann tritt die Allianz in Vorleistung und wann muss der Anspruch abgetreten werden?
Wie ist das Rangverhältnis, wenn auch gesetzliche Leistungsträger in Anspruch genommen werden können?
(1) Nachrangige Leistungspflicht
Wenn die versicherte Person im Versicherungsfall
- Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung,
- Heilfürsorge oder Unfallfürsorge
beanspruchen kann, gehen diese Ansprüche unserer Leistungspflicht vor. Wir sind in diesem Fall nur für solche Aufwendungen leistungspflichtig, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben. Ansprüche auf ersatzweises Krankenhaustagegeld bleiben bestehen.
(2) Pflicht zur Abtretung des Anspruchs
Wenn wir in Vorleistung treten, ist der Leistungsanspruch gegen den gesetzlichen Leistungsträger an uns schriftlich abzutreten. Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der von uns geleisteten Erstattung.
(3) Weitere Fälle einer nachrangigen Leistungspflicht
In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Fälle geregelt sein,
- in denen wir nur nachrangig zur Leistung verpflichtet sind und
- eine Verpflichtung besteht, an uns den Leistungsanspruch abzutreten, wenn wir in Vorleistung getreten sind.
Was bedeutet das konkret?
Gibt es für einen Behandlungsfall auch Leistungen von gesetzlichen Stellen – etwa der Unfall- oder Rentenversicherung, der Heilfürsorge oder Unfallfürsorge –, so kommen zunächst diese zum Zug. Der Tarif übernimmt danach nur noch das, was trotzdem an notwendigen Kosten offenbleibt. Zahlt der Versicherer vorab, kann er verlangen, dass der Anspruch gegen den gesetzlichen Träger in entsprechender Höhe schriftlich auf ihn übertragen wird.
Häufige Fragen
Was bedeutet nachrangige Leistungspflicht im Tarif AmbulantPlus?
Kann die versicherte Person Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder Rentenversicherung, Heilfürsorge oder Unfallfürsorge beanspruchen, gehen diese Ansprüche der Leistungspflicht des Versicherers vor. Erstattet werden nur die Aufwendungen, die trotz dieser gesetzlichen Leistungen notwendig bleiben.
Bleibt das ersatzweise Krankenhaustagegeld erhalten?
Ja. Ansprüche auf ersatzweises Krankenhaustagegeld bleiben bestehen.
Muss ich meinen Anspruch abtreten, wenn die Allianz in Vorleistung tritt?
Ja. Tritt der Versicherer in Vorleistung, ist der Leistungsanspruch gegen den gesetzlichen Leistungsträger schriftlich an ihn abzutreten. Diese Verpflichtung besteht bis zur Höhe der geleisteten Erstattung.
Gibt es weitere Fälle einer nachrangigen Leistungspflicht?
Ja. In den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) können weitere Fälle geregelt sein, in denen der Versicherer nur nachrangig zur Leistung verpflichtet ist und in denen bei Vorleistung eine Pflicht zur Abtretung des Leistungsanspruchs besteht.