Im Tarif AmbulantPlus der Krankenzusatzversicherung der Allianz kann nur versichert werden, wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat und Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besitzt. Fällt diese Voraussetzung weg, endet der Tarif für die betroffene Person – hier erfahren Sie alle Bedingungen zu Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
- Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat.
- Mit Wegfall dieser Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Was bedeutet das konkret?
Um den Tarif AmbulantPlus abschließen zu können, müssen Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Während der Laufzeit muss zudem ein Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Entfällt dieser Anspruch, läuft der Tarif für die betreffende Person aus.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif AmbulantPlus abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss während der Versicherung erfüllt sein?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange sie Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat.
Was passiert, wenn die Versicherungsfähigkeit wegfällt?
Mit Wegfall dieser Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Was bedeutet Aufnahmefähigkeit im Tarif AmbulantPlus?
Die Aufnahmefähigkeit beschreibt die Voraussetzung, die bei Abschluss des Tarifs erfüllt sein muss: ein ständiger Wohnsitz in Deutschland.