Bei Notfalltransporten übernimmt die Allianz in der Privaten Krankenversicherung Plus70 100 Prozent der Kosten für Notarzt-Fahrten sowie für medizinisch notwendige Transporte und Fahrten – etwa im Rettungsfahrzeug, Taxi oder privaten Fahrzeug. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und bis zu welcher Entfernung erstattet wird.
Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für Notarztfahrten, Transporte und Fahrten die folgenden Regelungen.
Notarzt-Fahrten:
- Erstattung: 100 Prozent der Kosten.
- Wir erstatten die Kosten für Notarzt-Fahrten.
- Wir leisten jedoch nicht für Ihre Suche, Bergung oder Rettung nach einem Unfall.
Transporte und private Fahrten:
- Erstattung: 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten die Kosten für medizinisch notwendige:
- Transporte im Rettungsfahrzeug oder -hubschrauber.
- Transporte durch Krankentransport-Unternehmen, wenn medizinisches Personal Sie begleiten muss.
- Fahrten im Taxi, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im privaten Fahrzeug.
Wir erstatten Kosten für Transporte und Fahrten zu jedem geeigneten Arzt, Heilmittelerbringer oder Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern – und die Rückfahrt. Wenn der nächste geeignete weiter weg ist, erstatten wir auch die Kosten dorthin.
Bei Fahrten im privaten Fahrzeug erstatten wir 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer.
Bei ambulanter Behandlung übernehmen wir die Kosten bei:
- ambulanten Operationen oder nachoperativer Behandlung.
- Apherese oder Dialyse.
- Geh- oder Sehunfähigkeit oder Fahruntüchtigkeit wegen Krankheit, Unfall oder ärztlicher Behandlung.
- medizinischer Reha (auch ambulanter Anschluss-Heilbehandlung).
- Strahlen-Therapie bei Krebs oder Chemo-Therapie.
- Unfall oder Notfall.
Für Fahrten bei einem Krankenhaus-Aufenthalt übernehmen wir die Kosten, wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht selbst fahren können.
Was bedeutet das konkret?
Werden Sie im Notfall oder aus medizinischen Gründen transportiert, werden die Kosten in voller Höhe übernommen – egal ob per Notarzt, Rettungswagen, Hubschrauber, Krankentransport, Taxi, öffentlichem Verkehrsmittel oder eigenem Auto. Bei Fahrten mit dem eigenen Wagen gibt es einen Kilometerpauschalbetrag. Erstattet wird grundsätzlich der Weg zum nächsten geeigneten Behandler im Umkreis von 100 Kilometern samt Rückfahrt; liegt der nächste geeignete Behandler weiter weg, wird auch dieser Weg berücksichtigt.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Notarzt-Fahrten erstattet?
Für Notarzt-Fahrten werden 100 Prozent der Kosten erstattet. Nicht geleistet wird jedoch für Suche, Bergung oder Rettung nach einem Unfall.
Welche Transporte und Fahrten werden übernommen?
Erstattet werden medizinisch notwendige Transporte im Rettungsfahrzeug oder -hubschrauber, Transporte durch Krankentransport-Unternehmen mit ärztlicher Begleitung sowie Fahrten im Taxi, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder im privaten Fahrzeug – jeweils zu 100 Prozent der Kosten.
Wie viel gibt es bei Fahrten im privaten Fahrzeug?
Bei Fahrten im privaten Fahrzeug werden 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer erstattet.
Bis zu welcher Entfernung werden Fahrtkosten erstattet?
Erstattet werden Fahrten zu jedem geeigneten Arzt, Heilmittelerbringer oder Krankenhaus im Umkreis von 100 Kilometern sowie die Rückfahrt. Ist der nächste geeignete Behandler weiter entfernt, werden auch die Kosten dorthin übernommen.
Werden Fahrtkosten auch bei ambulanter Behandlung übernommen?
Ja, unter anderem bei ambulanten Operationen oder nachoperativer Behandlung, Apherese oder Dialyse, Geh-, Seh- oder Fahruntüchtigkeit wegen Krankheit, Unfall oder ärztlicher Behandlung, medizinischer Reha, Strahlen- oder Chemo-Therapie bei Krebs sowie bei Unfall oder Notfall.