Der Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz erstattet zahlreiche Präventionsleistungen – von Gesundheitskursen über Kur-Behandlungen und Impfungen bis hin zu Vorsorge-Untersuchungen. Über „MeinVorsorgeprogramm" lassen sich viele Leistungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung geltend machen, ohne den Anspruch auf Beitragsrückerstattung zu verlieren.
Unsere Zahlung
Leistungsumfang
Besondere Voraussetzungen
"MeinVorsorgeprogramm"
Sie haben die Möglichkeit, an "MeinVorsorgeprogramm" teilzunehmen.
Das bedeutet, dass wir die Kosten für nachfolgend besonders gekennzeichnete Präventions-Leistungen erstatten, ohne die Selbstbeteiligung abzuziehen. Außerdem schließt die Erstattung nach diesem Programm nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4 aus.
Wenn Sie an "MeinVorsorgeprogramm" teilnehmen möchten, haben Sie diese Möglichkeiten:
- Sie reichen den Kostenbeleg für die besonders gekennzeichnete Präventions-Leistung über unsere Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch.
- Oder: Sie lassen sich die Leistung vom jeweiligen Anbieter auf unserem Coupon bestätigen. Legen Sie uns dann nur diesen vor.
Gesundheitskurse
- 100 Prozent der Kosten bis 200 Euro im Kalenderjahr.
Wir erstatten die Kosten für Gesundheitskurse. Das sind etwa Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs-Programme.
"MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für die Kurse über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen.
Die Kurse müssen nach § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zertifiziert sein.
Kur-Behandlung
- 100 Prozent der Kosten bis 1.500 Euro.
Wir erstatten die Kosten für:
- (1) ärztliche Leistungen.
- (2) Unterkunft und Verpflegung in der Kur-Klinik.
- (3) den Kur-Plan.
- (4) Arzneimittel.
- (5) Kurmittel.
- (6) Heilmittel.
- (7) die Kurtaxe.
Die Kur-Behandlung muss ärztlich verordnet sein.
Wir leisten für Kuren einmal innerhalb von 36 Monaten.
Malaria-Prophylaxe, Schutz- und Reise-Impfungen
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten Kosten für Malaria-Prophylaxe sowie folgende Impfungen (einschließlich des Impfstoffs):
- (1) Schutz-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO am Robert-Koch-Institut. Bei den dort genannten Indikations-Impfungen leisten wir auch, wenn die Indikationen nicht vorliegen.
- (2) Reise-Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit.
Ausgenommen sind Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, für die der Arbeitgeber oder ein anderer Kostenträger leisten muss.
Wir leisten für Schutz-Impfungen auch dann, wenn Sie diese bei einer zugelassenen Impfstelle (etwa Gesundheitsamt, Betriebsarzt oder Apotheke) durchführen lassen.
"MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für Standard- und Indikations-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen.
Vorsorge-Untersuchungen
- 100 Prozent der Kosten.
Wir erstatten Kosten für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen, auch über die gesetzlichen Programme hinaus.
"MeinVorsorgeprogramm": Sie können die Kosten für die in Ziffer 9 genannten Vorsorge-Untersuchungen über "MeinVorsorgeprogramm" geltend machen. Wir erstatten diese dann bis zu den in Ziffer 9 genannten Höchstbeträgen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Plus70 unterstützt Sie dabei, gesund zu bleiben: Gesundheitskurse, Kur-Behandlungen, Impfungen sowie Vorsorge-Untersuchungen werden übernommen. Mit „MeinVorsorgeprogramm" können Sie ausgewählte Vorsorge-Leistungen erstatten lassen, ohne dass die Selbstbeteiligung abgezogen wird und ohne Ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung zu verlieren. Die genannten Grenzen, Fristen und Voraussetzungen gelten wie oben beschrieben.
Häufige Fragen
Was bringt mir die Teilnahme an "MeinVorsorgeprogramm"?
Bei Teilnahme werden die Kosten für besonders gekennzeichnete Präventions-Leistungen erstattet, ohne dass die Selbstbeteiligung abgezogen wird. Zudem schließt die Erstattung den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 5.4 nicht aus.
Wie viel wird für Gesundheitskurse erstattet?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten bis 200 Euro im Kalenderjahr, etwa für Kurse zur Sucht-Prävention, Stress-Bewältigung und Bewegungs-Programme. Die Kurse müssen nach § 20 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch zertifiziert sein.
Wie oft und in welcher Höhe wird eine Kur-Behandlung übernommen?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten bis 1.500 Euro. Die Kur-Behandlung muss ärztlich verordnet sein. Wir leisten für Kuren einmal innerhalb von 36 Monaten.
Welche Impfungen werden erstattet?
Erstattet werden 100 Prozent der Kosten für Malaria-Prophylaxe, Schutz-Impfungen nach Empfehlungs-Liste der STIKO am Robert-Koch-Institut sowie Reise-Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit. Ausgenommen sind Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, für die der Arbeitgeber oder ein anderer Kostenträger leisten muss.
Werden auch Vorsorge-Untersuchungen übernommen?
Ja, erstattet werden 100 Prozent der Kosten für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen, auch über die gesetzlichen Programme hinaus. Über "MeinVorsorgeprogramm" erfolgt die Erstattung bis zu den in Ziffer 9 genannten Höchstbeträgen.