Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern der erste Beitrag pünktlich gezahlt wird. Erfahren Sie, welche Bestandteile den Vertrag bilden und wann der Schutz endet.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen. Zahlen Sie diesen erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn wir den Beitrag erhalten haben.
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, leisten wir nicht. Ausnahme: Wenn der Versicherungsfall eintritt, nachdem Sie den Tarif abgeschlossen haben, zahlen wir für den Teil, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Bestandteile des Vertrags:
Der Vertrag setzt sich zusammen aus:
- dem Versicherungsschein.
- den schriftlichen Vereinbarungen.
- diesen Versicherungsbedingungen.
- den gesetzlichen Vorschriften.
Ende des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz startet zum vereinbarten Termin, sofern der erste Beitrag rechtzeitig gezahlt wird – zahlt man später, verschiebt sich auch der Beginn. Für Ereignisse vor Beginn wird nicht geleistet, mit der genannten Ausnahme für den Zeitraum nach Beginn. Der Vertrag stützt sich auf mehrere Grundlagen, und der Schutz läuft mit dem Vertragsende aus, auch bei laufenden Behandlungen.
Häufige Fragen
Gibt es im Tarif Plus70 Wartezeiten?
Nein. Der Versicherungsschutz beginnt ohne Wartezeiten zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten Beitrag pünktlich zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlen Sie den ersten Beitrag erst später, startet der Versicherungsschutz erst, wenn die Allianz den Beitrag erhalten hat.
Wird für Versicherungsfälle vor Beginn des Schutzes geleistet?
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Ausnahme: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Tarifs ein, wird für den Teil gezahlt, der nach Beginn des Versicherungsschutzes liegt.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Vertrag zusammen?
Der Vertrag setzt sich zusammen aus dem Versicherungsschein, den schriftlichen Vereinbarungen, diesen Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften.
Was gilt bei laufenden Behandlungen zum Vertragsende?
Der Versicherungsschutz endet mit Vertragsende. Das gilt auch für laufende Behandlungen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024