Im Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz endet der Vertrag für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt. Stirbt hingegen eine mitversicherte Person, endet der Versicherungsschutz nur für diese Person – und zwar an ihrem Todestag.
Regelungen im Todesfall:
- Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
- Stirbt eine versicherte Person, endet er für diese an ihrem Todestag.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Es kommt darauf an, wer verstirbt. Verstirbt der Versicherungsnehmer selbst, endet der gesamte Vertrag – und damit der Schutz für alle im Vertrag versicherten Personen – am Todestag. Verstirbt dagegen eine mitversicherte Person, betrifft dies nur ihren eigenen Versicherungsschutz, der an ihrem Todestag endet.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Der Vertrag endet für alle versicherten Personen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer stirbt.
Was gilt, wenn eine mitversicherte Person stirbt?
Stirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag für diese Person an ihrem Todestag.
Endet der Schutz für die anderen versicherten Personen, wenn eine mitversicherte Person stirbt?
Nein. Beim Tod einer mitversicherten Person endet der Vertrag nur für diese Person an ihrem Todestag.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Versicherungsschutz im Todesfall?
Der Versicherungsschutz endet am jeweiligen Todestag – beim Versicherungsnehmer für alle versicherten Personen, bei einer mitversicherten Person nur für diese.