Im Tarif Plus70 der Privaten Krankenversicherung der Allianz können Sie gegen bestehende Forderungen aufrechnen – jedoch nur, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist. Hier erfahren Sie, welche Regelungen für die Verrechnung von Zahlungen gelten.
Für die Verrechnung von Zahlungen gelten folgende Regelungen:
- Sie können gegen unsere Forderungen aufrechnen.
- Das gilt, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Eine Aufrechnung heißt, dass Sie einen eigenen Anspruch mit einer Forderung des Versicherers verrechnen. Möglich ist das aber nur dann, wenn Ihr Anspruch entweder unstrittig ist oder rechtskräftig durch ein Gericht bestätigt wurde. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Kann ich gegen Forderungen der Allianz aufrechnen?
Ja, Sie können gegen die Forderungen aufrechnen, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufrechnung möglich?
Die Aufrechnung ist möglich, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen zur Zahlungsverrechnung?
Diese Regelungen gelten für den Tarif Plus70 der privaten Krankenversicherung der Allianz.
Kann ich auch mit einem strittigen Anspruch aufrechnen?
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, soweit Ihr Anspruch unbestritten oder abschließend gerichtlich festgestellt ist.