Im Tarif Zahn90 der Allianz privaten Krankenversicherung gelten in den ersten drei Versicherungsjahren gestaffelte Höchstbeträge für Zahnleistungen – 1.000 Euro im ersten, 2.000 Euro in den ersten zwei und 3.000 Euro in den ersten drei Kalenderjahren. Bei einem Unfall entfallen diese Grenzen. Hier erfahren Sie, wann die Begrenzungen greifen und welche Ausnahmen gelten.
Maximale Gesamtbeträge ab Versicherungsbeginn:
Alle Leistungen nach dem Tarif Zahn90 erstattet die Allianz in den ersten 3 Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn maximal bis zu diesen Gesamtbeträgen:
- 1.000 Euro während des ersten Kalenderjahrs.
- 2.000 Euro während der ersten 2 Kalenderjahre.
- 3.000 Euro während der ersten 3 Kalenderjahre.
Ausnahmen:
Die maximalen Gesamtbeträge gelten nicht bei einem Unfall. Sie gelten aber, wenn:
- ein Zahn beim Essen geschädigt wird (etwa Biss auf einen Kirschkern).
- herausnehmbarer Zahnersatz beim Reinigen beschädigt wird.
Was bedeutet das konkret?
In der Anfangszeit des Tarifs ist die Erstattung der Höhe nach gedeckelt: Je nachdem, wie lange der Vertrag bereits läuft, gibt es eine Obergrenze für die insgesamt erstatteten Leistungen. Diese Obergrenzen steigen mit jedem Kalenderjahr an. Wird ein Zahnschaden durch einen Unfall verursacht, greifen diese Höchstbeträge nicht. Ein Zahnschaden beim Essen oder eine Beschädigung von herausnehmbarem Zahnersatz beim Reinigen zählen dabei nicht als Unfall in diesem Sinne, sodass hier die Grenzen weiterhin gelten.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Leistungsgrenzen in den ersten Jahren?
Die Allianz erstattet im ersten Kalenderjahr maximal 1.000 Euro, in den ersten 2 Kalenderjahren maximal 2.000 Euro und in den ersten 3 Kalenderjahren maximal 3.000 Euro.
Für welchen Zeitraum gelten die Leistungsgrenzen?
Die Begrenzungen gelten für die ersten 3 Kalenderjahre nach Versicherungsbeginn.
Gelten die Höchstbeträge auch bei einem Unfall?
Nein, bei einem Unfall gelten die maximalen Gesamtbeträge nicht.
Zählt ein Zahnschaden beim Essen als Ausnahme?
Nein. Wird ein Zahn beim Essen geschädigt (etwa Biss auf einen Kirschkern), gelten die maximalen Gesamtbeträge weiterhin.
Was gilt bei beschädigtem herausnehmbarem Zahnersatz?
Wird herausnehmbarer Zahnersatz beim Reinigen beschädigt, gelten die maximalen Gesamtbeträge ebenfalls.
Inhalte aus: Versicherungsbedingungen für Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90