Im Tarif Zahn90 der Allianz Private Krankenversicherung werden Zahnbehandlung und Prophylaxe zu 100 Prozent der Kosten erstattet – von allgemeinen und konservierenden Leistungen über Parodontose-Behandlungen bis zur professionellen Zahnreinigung samt Teilnahme an „MeinVorsorgeprogramm“.
Allgemeine zahnärztliche Leistungen (ohne Inlays) – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für allgemeine zahnärztliche Leistungen. Kosten für Inlays erstatten wir nach Ziffer 2.4.
Konservierende Leistungen (ohne Inlays) – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für konservierende Leistungen einschließlich:
- Kunststoff-Füllungen.
- Komposit-Füllungen.
- Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Kosten für Inlays erstatten wir nach Ziffer 2.4.
Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Zahnhalte-Apparats (Parodontiums). Dazu gehören auch:
- die VECTOR-Technologie.
- die Schleimhaut-Transplantation.
- der Bakterien-/DNA-Test.
- die mikrobiologische Diagnostik (Speicheltest).
- das Auffüllen von parodontalen Knochendefekten mit Knochen oder Knochen-Ersatzmaterial.
- die gesteuerte Gewebe-Regeneration, mit der das Wachstum von geschädigtem Gewebe des Zahnhalte-Apparats gefördert wird.
- der zusätzliche Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers.
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Prophylaxe – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für prophylaktische Leistungen einschließlich professioneller Zahnreinigung. Dazu gehören etwa:
- die Fissuren-Versiegelung.
- die Entfernung der Beläge auf Zahn- und Wurzel-Oberflächen.
- die Reinigung der Zahn-Zwischenräume.
- die Oberflächen-Politur.
- geeignete Fluoridierungs-Maßnahmen.
Sie haben die Möglichkeit, an „MeinVorsorgeprogramm“ teilzunehmen. Das bedeutet, dass wir die Kosten für die in Ziffer 10 genannten Prophylaxe-Leistungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstatten, ohne dies bei den maximalen Gesamtbeträgen nach Ziffer 2.2 anzurechnen. Außerdem schließt die Erstattung nach diesem Programm nicht den Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 6.4 aus.
Wenn Sie an „MeinVorsorgeprogramm“ teilnehmen möchten, reichen Sie den Kostenbeleg über unsere Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch. Oder: Sie lassen sich die Prophylaxe-Leistung von Ihrem Zahnarzt auf unserem Coupon bestätigen. Legen Sie uns dann nur diesen vor.
Zahnchirurgische Leistungen – 100 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für zahnchirurgische Leistungen einschließlich:
- Wurzelkanal-Behandlungen.
- Wurzelspitzen-Resektionen.
- des zusätzlichen Einsatzes eines Operations-Mikroskops oder Lasers.
- dazugehörender Vor- und Nachbehandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif übernimmt bei Zahnbehandlung, Zahnerhalt, Behandlungen des Zahnfleisches, zahnchirurgischen Eingriffen und der Vorsorge die vollen Kosten. Für die professionelle Zahnreinigung und weitere Vorsorge gibt es zusätzlich das Programm „MeinVorsorgeprogramm“, das sich unkompliziert per App oder Coupon nutzen lässt. Inlays werden gesondert nach einer eigenen Ziffer geregelt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Erstattung für Zahnbehandlung und Prophylaxe?
Für allgemeine zahnärztliche, konservierende, parodontologische, prophylaktische und zahnchirurgische Leistungen werden jeweils 100 Prozent der Kosten erstattet.
Sind Inlays enthalten?
Nein. Bei den allgemeinen zahnärztlichen und konservierenden Leistungen sind Inlays ausgenommen; die Kosten für Inlays werden nach Ziffer 2.4 erstattet.
Was ist „MeinVorsorgeprogramm“?
Über dieses Programm werden die in Ziffer 10 genannten Prophylaxe-Leistungen bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstattet, ohne Anrechnung auf die maximalen Gesamtbeträge nach Ziffer 2.2. Der Anspruch auf Beitragsrückerstattung nach Ziffer 6.4 bleibt erhalten.
Wie nehme ich an „MeinVorsorgeprogramm“ teil?
Sie reichen den Kostenbeleg über die Rechnungseinreichungs-App ein und kennzeichnen Ihren Wunsch. Alternativ lassen Sie sich die Prophylaxe-Leistung vom Zahnarzt auf dem Coupon bestätigen und legen nur diesen vor.
Ist die professionelle Zahnreinigung abgedeckt?
Ja, die Kosten für prophylaktische Leistungen einschließlich professioneller Zahnreinigung werden zu 100 Prozent erstattet.