Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz erstattet die Allianz für Gnathologie, Inlays und Zahnersatz jeweils 90 Prozent der Kosten – inklusive Vor- und Nachbehandlungen, Brücken, Kronen, Veneers, Implantat-Zahnersatz sowie dem Einsatz von Operations-Mikroskop oder Laser.
Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für die Bereiche Gnathologie, Inlays und Zahnersatz folgende Bestimmungen:
Gnathologie – 90 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für:
- funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen am Kauapparat (Gnathologie) einschließlich Aufbiss-Behelfen und Schienen;
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Inlays – 90 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für:
- Inlays (Einlage-Füllungen), etwa aus Kunststoffen, Edelmetallen, Keramik-Material (auch auf Goldgerüst) und Glas-Keramik;
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Zahnersatz – 90 Prozent der Kosten:
Wir erstatten die Kosten für:
- prothetische Leistungen einschließlich Brücken, Stift-Zähnen, Kronen, Teilkronen und Keramik-Verblendschalen (Veneers), Kunststoff- und Keramik-Verblendungen für alle Zähne sowie auf Implantaten sitzendem Zahnersatz;
- den zusätzlichen Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers;
- dazugehörende Vor- und Nachbehandlungen.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif Zahn90 übernimmt bei den drei Leistungsbereichen Gnathologie, Inlays und Zahnersatz jeweils 90 Prozent der anfallenden Kosten. Dazu zählen neben der eigentlichen Behandlung auch die passenden Vor- und Nachbehandlungen. Beim Zahnersatz sind zusätzlich der Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers abgedeckt. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wie viel erstattet der Tarif Zahn90 für Zahnersatz?
Für Zahnersatz erstattet der Tarif 90 Prozent der Kosten.
Sind Inlays im Tarif Zahn90 abgedeckt?
Ja. Erstattet werden 90 Prozent der Kosten für Inlays (Einlage-Füllungen), etwa aus Kunststoffen, Edelmetallen, Keramik-Material (auch auf Goldgerüst) und Glas-Keramik, sowie für die dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen.
Werden Vor- und Nachbehandlungen erstattet?
Ja. Bei Gnathologie, Inlays und Zahnersatz werden jeweils auch die dazugehörenden Vor- und Nachbehandlungen erstattet.
Sind Kronen, Brücken und Veneers Teil der Leistung?
Ja. Zu den prothetischen Leistungen zählen unter anderem Brücken, Stift-Zähne, Kronen, Teilkronen und Keramik-Verblendschalen (Veneers), Kunststoff- und Keramik-Verblendungen für alle Zähne sowie auf Implantaten sitzender Zahnersatz.
Ist der Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers abgedeckt?
Ja. Beim Zahnersatz wird der zusätzliche Einsatz eines Operations-Mikroskops oder Lasers erstattet.