Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz werden kieferorthopädische Leistungen mit 90 Prozent der Kosten erstattet – einschließlich moderner Brackets und Bögen. Die Erstattung gilt grundsätzlich bis zum 21. Geburtstag, wobei bei Unfällen, schweren Erkrankungen, unsichtbaren Zahnschienen und Lingualtechnik Ausnahmen von dieser Altersgrenze bestehen.
Unsere Zahlung: 90 Prozent der Kosten.
Leistungsumfang: Wir erstatten die Kosten für kieferorthopädische Leistungen einschließlich unter anderem:
- Keramik-, Mini-, selbstligierender Brackets.
- superelastischer, thermoelastischer, farbloser Bögen.
Besondere Voraussetzungen: Wir erstatten Kosten für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag.
Diese Grenze gilt nicht bei:
- Kieferorthopädie wegen eines Unfalls. Als Unfall gilt nicht, wenn ein Zahn beim Essen beschädigt wird (etwa Biss auf einen Kirschkern).
- einer schweren Erkrankung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung. Schwere Erkrankungen sind eine angeborene Missbildung des Gesichts oder des Kiefers, eine skelettale Dysgnathie oder eine verletzungsbedingte Fehlstellung.
- unsichtbarer Zahnschienen.
- Lingualtechnik.
Was bedeutet das konkret?
Bei kieferorthopädischen Behandlungen übernimmt der Tarif einen Großteil der Kosten, darunter auch die Kosten für bestimmte Brackets und Bögen. Grundsätzlich ist diese Leistung an ein Höchstalter gebunden. In besonderen Fällen – etwa bei Unfällen, bestimmten schweren Erkrankungen oder speziellen Behandlungsformen – gilt diese Altersgrenze jedoch nicht. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Wie viel wird für Kieferorthopädie erstattet?
Erstattet werden 90 Prozent der Kosten für kieferorthopädische Leistungen.
Bis zu welchem Alter werden kieferorthopädische Kosten erstattet?
Die Kosten für Kieferorthopädie werden grundsätzlich bis zum 21. Geburtstag erstattet.
Wann gilt die Altersgrenze von 21 Jahren nicht?
Die Grenze gilt nicht bei Kieferorthopädie wegen eines Unfalls, bei einer schweren Erkrankung im Rahmen einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung, bei unsichtbaren Zahnschienen sowie bei Lingualtechnik.
Was zählt nicht als Unfall?
Als Unfall gilt nicht, wenn ein Zahn beim Essen beschädigt wird, etwa durch den Biss auf einen Kirschkern.
Welche schweren Erkrankungen sind gemeint?
Als schwere Erkrankungen gelten eine angeborene Missbildung des Gesichts oder des Kiefers, eine skelettale Dysgnathie oder eine verletzungsbedingte Fehlstellung.