Die private Krankenversicherung der Allianz erstattet im Tarif Zahn90 die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching) zu 100 Prozent, begrenzt auf bis zu 150 Euro innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren – hier erfahren Sie die genauen Bestimmungen.
Bleaching – unsere Zahlung, Leistungsumfang und besondere Voraussetzungen:
- 100 Prozent der Kosten, bis 150 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
- Wir erstatten die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkro?
Wenn Sie sich Ihre Zähne aufhellen lassen (Bleaching), übernimmt der Tarif die vollen Kosten. Diese Erstattung ist jedoch der Höhe nach und über einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wird Bleaching im Tarif Zahn90 erstattet?
Ja, die Kosten für die Zahnaufhellung (Bleaching) werden zu 100 Prozent erstattet.
Wie hoch ist die Erstattung für Bleaching?
Es werden 100 Prozent der Kosten erstattet, bis zu 150 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Über welchen Zeitraum gilt die Höchstgrenze von 150 Euro?
Die Höchstgrenze von 150 Euro gilt innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Was gilt als Bleaching im Sinne dieser Leistung?
Als Bleaching gilt die Zahnaufhellung, deren Kosten erstattet werden.