Im Zahntarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall vorliegt: Leistung gibt es bei medizinisch notwendiger Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolge – zusätzlich bei Prophylaxe und Bleaching. Erfahren Sie, wann ein Versicherungsfall beginnt, endet und wann ein neuer beginnt.
Voraussetzung für unsere Leistung:
Damit wir leisten, müssen Sie sich in einer Heilbehandlung wegen einer Krankheit oder Unfallfolge befinden. Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein.
Medizinisch notwendig bedeutet:
- Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg.
- Und sie ist erforderlich.
Beides muss man zum Zeitpunkt der Behandlung bejahen können – nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Wir leisten auch in diesen Fällen:
- (1) Sie lassen sich in einer Zahnarztpraxis vorsorglich behandeln (Prophylaxe).
- (2) Sie lassen Ihre Zähne aufhellen (Bleaching).
Beginn des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen. Das gilt auch, wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert.
Ende des Versicherungsfalls:
Der Versicherungsfall endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Neuer Versicherungsfall:
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen. Das setzt voraus, dass die Krankheit oder Unfallfolge mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie wegen einer Krankheit oder Unfallfolge medizinisch notwendig behandelt werden. Er beginnt mit der ersten Behandlung oder Untersuchung und endet, sobald aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr nötig ist. Neben der eigentlichen Heilbehandlung sind hier auch die zahnärztliche Vorsorge (Prophylaxe) und das Aufhellen der Zähne (Bleaching) erfasst. Kommt während einer laufenden Behandlung eine andere, davon unabhängige Erkrankung oder Unfallfolge hinzu, gilt das als eigener, neuer Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann liegt im Tarif Zahn90 ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn Sie sich wegen einer Krankheit oder Unfallfolge in einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung befinden.
Was bedeutet „medizinisch notwendig“?
Medizinisch notwendig bedeutet: Die Behandlung eignet sich für den Behandlungserfolg und sie ist erforderlich. Beides muss zum Zeitpunkt der Behandlung nach objektiven medizinischen Kriterien und wissenschaftlichen Erkenntnissen bejaht werden können.
Sind Prophylaxe und Bleaching mitversichert?
Ja. Es wird auch geleistet, wenn Sie sich in einer Zahnarztpraxis vorsorglich behandeln lassen (Prophylaxe) oder Ihre Zähne aufhellen lassen (Bleaching).
Wann beginnt und endet der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall beginnt, wenn Sie sich wegen der Krankheit oder des Unfalls erstmals behandeln oder untersuchen lassen – auch wenn noch keine oder keine richtige Diagnose existiert. Er endet, wenn Sie aus medizinischen Gründen keine Behandlung mehr benötigen.
Wann beginnt ein neuer Versicherungsfall?
Ein neuer Versicherungsfall beginnt, wenn Sie während der Behandlung auch wegen einer anderen Krankheit oder Unfallfolge behandelt werden müssen, die mit der bereits behandelten nicht zusammenhängt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024