Im Tarif Zahn90 der Privaten Krankenversicherung der Allianz erhalten Sie jährlich 10 Prozent des im Vorjahr gezahlten Beitrags zurück, wenn keine Leistungen aus der Krankheitskosten-Versicherung in Anspruch genommen wurden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wann die Auszahlung erfolgt und in welchen Fällen die garantierte Beitragsrückerstattung ausgeschlossen ist.
Wir zahlen Ihnen jährlich 10 Prozent des Beitrags zurück, den Sie für die versicherte Person im vorangegangenen Kalenderjahr für diesen Tarif gezahlt haben.
Bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden:
- der gesetzliche Beitragszuschlag
- der Zusatzbetrag für eine garantierte Beitragsentlastung im Alter, sofern Sie diese vereinbart haben
Wir zahlen die Beitragsrückerstattung nach dem 30. Juni des Folgejahrs aus.
Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung:
- Wir haben für die versicherte Person aus der Krankheitskosten-Versicherung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr keine Leistungen erbracht. Davon ausgenommen sind Leistungen, die Sie über „MeinVorsorgeprogramm“ in Anspruch genommen haben.
- Für die versicherte Person besteht am 30. Juni des Folgejahrs bei uns noch eine Krankheitskosten-Vollversicherung (§ 146 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz).
Wir zahlen jedoch auch, wenn diese Vollversicherung zwischen dem 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahrs und dem 30. Juni des Folgejahrs endet, weil die versicherte Person stirbt oder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird.
Die Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen, wenn:
- der Tarif im vorangegangenen Kalenderjahr auf eine Anwartschaftsversicherung umgestellt war.
- Sie bis zum 30. Juni des Folgejahrs mit der Zahlung des Beitrags für die versicherte Person, den verzugsbedingten Zinsen oder Beitreibungskosten im Rückstand sind.
Was bedeutet das konkret?
Bleiben Sie im Tarif Zahn90 ein ganzes Kalenderjahr leistungsfrei, bekommen Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurück. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr, sofern Ihre Krankheitskosten-Vollversicherung weiterbesteht und Sie Ihre Beiträge pünktlich gezahlt haben. Leistungen aus „MeinVorsorgeprogramm“ gefährden diesen Anspruch nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung im Tarif Zahn90?
Sie beträgt jährlich 10 Prozent des Beitrags, den Sie für die versicherte Person im vorangegangenen Kalenderjahr für diesen Tarif gezahlt haben.
Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt nach dem 30. Juni des Folgejahrs.
Welche Leistungen gefährden die Beitragsrückerstattung nicht?
Leistungen, die Sie über „MeinVorsorgeprogramm“ in Anspruch genommen haben, sind von der Voraussetzung der Leistungsfreiheit ausgenommen.
Werden bei der Berechnung alle Beitragsbestandteile berücksichtigt?
Nein. Der gesetzliche Beitragszuschlag wird nicht berücksichtigt. Wenn Sie eine garantierte Beitragsentlastung im Alter vereinbart haben, bleibt auch der Zusatzbetrag dafür unberücksichtigt.
In welchen Fällen ist die Beitragsrückerstattung ausgeschlossen?
Sie ist ausgeschlossen, wenn der Tarif im vorangegangenen Kalenderjahr auf eine Anwartschaftsversicherung umgestellt war oder wenn Sie bis zum 30. Juni des Folgejahrs mit der Zahlung des Beitrags, den verzugsbedingten Zinsen oder Beitreibungskosten im Rückstand sind.