Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz lässt sich der Versicherungsschutz nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz ändern, während eine Umstellung in den Notlagentarif ausgeschlossen ist. Beim Wechsel in den Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 werden die bisherige Versicherungsdauer und die bereits erbrachten Leistungen auf die vereinbarten Höchstbeträge angerechnet.
Für einen Tarifwechsel im Tarif Zahn90 gelten folgende Bestimmungen:
Sie können nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz den Versicherungsschutz ändern. Eine Umstellung in den Notlagentarif nach § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz ist aber ausgeschlossen.
Wechsel in den Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90:
Wenn Sie nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 gewechselt sind, berücksichtigen wir das wie folgt:
- Wir rechnen die Versicherungsdauer im bisherigen Tarif auf die Dauer der Höchstbeträge an, die im Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 vereinbart sind.
- Wir rechnen die Leistungen, die wir im bisherigen Tarif erbracht haben, auf die Kostenerstattung bis zu den Höchstbeträgen an, die im Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 vereinbart sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz auf einen anderen Tarif umzustellen. Ein Wechsel in den Notlagentarif ist dabei jedoch nicht möglich. Wechseln Sie in den Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90, gehen Ihre bisher zurückgelegte Versicherungszeit und die bereits erhaltenen Leistungen nicht verloren – sie werden auf die dort geltenden Höchstbeträge angerechnet.
Häufige Fragen
Kann ich im Tarif Zahn90 den Versicherungsschutz ändern?
Ja, Sie können nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz den Versicherungsschutz ändern.
Ist ein Wechsel in den Notlagentarif möglich?
Nein, eine Umstellung in den Notlagentarif nach § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz ist ausgeschlossen.
Wird meine bisherige Versicherungsdauer beim Wechsel berücksichtigt?
Ja. Beim Wechsel in den Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 wird die Versicherungsdauer im bisherigen Tarif auf die Dauer der dort vereinbarten Höchstbeträge angerechnet.
Was passiert mit bereits erbrachten Leistungen beim Tarifwechsel?
Die im bisherigen Tarif erbrachten Leistungen werden auf die Kostenerstattung bis zu den im Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 vereinbarten Höchstbeträgen angerechnet.