Im Tarif Zahn90 der privaten Krankenversicherung der Allianz gelten für einen Tarifwechsel folgende Bestimmungen:
Sie können nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz den Versicherungsschutz ändern. Eine Umstellung in den Notlagentarif nach § 153 Versicherungsaufsichtsgesetz ist aber ausgeschlossen. Wenn Sie nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz in den Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 gewechselt sind, berücksichtigen wir das wie folgt:
(1) Wir rechnen die Versicherungsdauer im bisherigen Tarif auf die Dauer der Höchstbeträge an, die im Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 vereinbart sind.
(2) Wir rechnen die Leistungen, die wir im bisherigen Tarif erbracht haben, auf die Kostenerstattung bis zu den Höchstbeträgen an, die im Tarif MeinGesundheitsschutz Zahn 90 vereinbart sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Tarifwechselrecht / Private Krankenversicherung Zahn90
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